Ansuchen innerhalb 31. Jänner 2018 mittels Einschreibebrief

Ambulatoriumsfachärzte: Eintragung in die Landesrangordnung 2019

Freitag, 22. Dezember 2017 | 11:07 Uhr

Bozen – Alle interessierten Fachärzte können ab dem 1. Jänner 2018 bis zum 31. Jänner 2018 das Ansuchen für die Eintragung in die Landesrangordnung 2019 der Ambulatoriumsfachärzte abgeben. Dies teilt der Sanitätsbetrieb in einer Aussendung mit.

Der Landeszusatzvertrag für Ambulatoriumsfachärzte wurde bereits im August 2017 unterzeichnet. Dieser Zusatzvertrag regelt jene Inhalte, die ihm vom staatlichen Kollektivvertrag übertragen wurden und passt diesen mit Zusätzen und Änderungen an die lokalen Besonderheiten an. Vertragsgebundene Ambulatoriumsfachärzte sind Fachärzte, die ihre Tätigkeit vor allem in den Sprengeln ausüben. Derzeit gehören dazu in erster Linie Zahnärzte, Dermatologen und Augenärzte.

Die Ansuchen können innerhalb 31. Jänner 2018 mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, persönlich oder mittels PEC-Mail eingereicht werden:

Südtiroler Sanitätsbetrieb
Gesundheitsbezirk Bozen
Amt für die territoriale Verwaltung
Loew Cadonna Platz, 12
39100 Bozen
Zertifizierte E- Mail (PEC): admin@pec.sabes.it

Von: mho