Tag der Menschen mit Behinderungen am Sonntag

Angemessene Grundsicherung für Menschen mit Behinderung

Freitag, 01. Dezember 2017 | 17:24 Uhr

Bozen – Das Wort „Grundsicherung“ soll keine leere Worthülse bleiben. Das Vorhaben ist zwar in den bestehenden Landesfachplänen vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. Darauf macht der Dachverband für Soziales und Gesundheit am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ vom 3. Dezember aufmerksam.

Eine solide finanzielle Basis ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Daran erinnert der Dachverband für Soziales und Gesundheit am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ vom 3. Dezember. Wer über Erwerbsarbeit nicht oder nur teilweise sein finanzielles Auskommen bestreiten kann, hat Anrecht auf ein Einkommen durch die Sozialfürsorgeleistungen. „Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagt Dachverband-Präsident Martin Telser: „Abseits von Worthülsen, gibt es hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Dem hat auch der Landeshaushalt Rechnung zu zollen.“

435 Euro Invalidenrente erhält eine Person mit Behinderung in Südtirol. Dazu kommen bei schweren Formen von Behinderungen noch Zulagen wie Begleitgeld in der Höhe von 558 Euro. Monatlich knapp 1000 Euro also, um als Vollinvalide über die Runden zu kommen. Teilinvaliden bekommen nochmal weniger. Das heißt, dass etwa viele Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder chronisch Kranke, die nur teilweise arbeitsfähig sind, mit noch weniger auskommen müssen.

„Große Sprünge macht damit keiner“, sagt Telser. Im Vergleich mögen die Invalidenrenten hierzulande wohl höher sein als in Italien, wo monatlich gar nur 280 Euro ausbezahlt werden. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten in Südtirol spürbar höher. Das Preisniveau liegt mit 20 Prozent klar über dem gesamtstaatlichen Wert. Und ohnehin hat eine Person mit Behinderung wesentlich mehr Ausgaben. „In der Praxis wird das ausbezahlte Pflegegeld vielfach für benötigte Begleitung und Assistenz herangezogen“, erklärt Telser: „Und wenn wir dann noch daran denken, was passiert wenn die Unterstützung durch die Eltern wegfällt, etwa durch Tod oder Krankheit, kann ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen nur durch eine angemessene Grundsicherung erreicht werden.“

„Uns geht es darum, dass die Menschen so gut als möglich für sich selbst sorgen und über sich selbst bestimmen können“, erklärt Telser. Neben einer besseren Arbeitsintegration ist deshalb die Einführung einer Grundsicherung für Menschen mit Behinderung, die alle Unterstützungen für die Betroffenen zusammenfasst, schon lange ein großes Ziel. „Die Realisierung des Vorhabens ist zwar in den bestehenden Landesfachplänen für Menschen mit Behinderung vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt“, betont Telser. Anstelle der gegenwärtigen Vielzahl eventueller Unterstützungsmaßnahmen im Fall einer Behinderung (durch Förderfinanzierungen, Renten, Pflegegeld, Kostenerleichterungen oder Kostenbefreiungen), für die es entsprechend viele Behörden, gesetzliche Grundlagen und unterschiedliche Termine und Formalitäten gibt, setzt sich der Dachverband für eine umfassende Regelung ein, der eine einzige Prozedur zu Grunde liegt, etwa durch die Einführung einer finanziellen Grundsicherung, welche den individuellen Lebensbedingungen entspricht. Angenehmer Nebeneffekt: Durch die Zusammenführung der Leistungen könnten die Verfahren und Abläufe schlanker und einfacher gemacht werden.

Von: ao

Bezirk: Bozen