Von: luk
Bozen – Die geplante Anhebung des GIS-Steuersatzes für leerstehende Wohnungen und nie fertiggestellte Immobilien ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber noch zusätzliche Maßnahmen. Das schreibt die Gewerkschaft SGBCISL in einer Aussendung.
„Seit Jahren warten wir auf eine solche Maßnahme, die dazu beitragen kann, den Mietmarkt anzukurbeln und mehr Angebot zu schaffen“, so die SGBCISL-Generalsekretäre Donatella Califano und Dieter Mayr. „Wir hoffen, dass der entsprechende Gesetzentwurf verabschiedet wird, auch wenn das Inkrafttreten erst für das Jahr 2023 vorgesehen ist“.
Es brauche aber noch weitere Maßnahmen, schreibt die Gewerkschaft. “So sollte ungenutzter Immobilienbestand für den Wohnungsmarkt wiedergewonnen und Maßnahmen zur Eindämmung der touristischen Kurzzeitvermietung gesetzt werden. Zudem sollten neue Wohnungen gebaut und auch vorübergehend jenen Personen zugewiesen werden, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwierig haben, etwa ArbeitnehmerInnen von außerhalb Südtirols; Alleinerziehende mit zu Lasten lebenden Kindern; Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind; Arbeitnehmer und Rentner mit einem geringen Einkommen, die sich die Wohnungspreise nicht leisten können.”
“Wir können in den Schritten des Landes im Bereich Wohnbau keine klare Linie erkennen, es scheint, als ob die Einzelmaßnahmen nicht Teil einer Gesamtstrategie seien. So wird, aus unserer Sicht zurecht, das Gesetz überarbeitet, welches das Wohnbauinstitut regelt, um es den Veränderungen anzupassen und Korrekturen vorzunehmen. Andererseits werden aber Maßnahmen geplant, die einen Teil der Bürger vor Probleme stellen, etwa die notwenige Bescheinigung von Besitz im Ausland, auch für Menschen, die aus Ländern kommen, in denen es de facto unmöglich ist, eine solche Bestätigung zu erhalten. Das Ziel soll leistbares Wohnen sein, gleichzeitig aber würde in Bozen, wo die Wohnungssituation besonders angespannt ist, die Anhebung des Landesmietzins in einigen Fällen sogar das marktübliche Niveau übersteigen. Anstatt einzelne Aspekte in einem komplexen Bereich mit Detailbestimmungen zu regeln, wäre es unserer Meinung nach zielführender, einen gesetzlichen Rahmen zu setzen, und dann davon ausgehend die einzelnen Maßnahmen zu treffen”, erklärt der SGB abschließend.