Von: luk
Bozen – Der Landesausschuss der Frauen im KVW (Katholischer Verband der Werktätigen) stattete der Landesrätin Magdalena Amhof und ihrem Ressortdirektor Günther Burger vor Kurzem einen Besuch ab und brachte wichtige Anliegen vor, die in den Gremien des Sozialverbandes schon seit langem diskutiert werden und schon seit geraumer Zeit auf eine Lösung warten.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde eröffnete Heidrun Goller, Vorsitzende der KVW Frauen, die Aussprache mit dem Thema der Einführung der freiwilligen Renteneinzahlungen von Frauen. Da viele Frauen nicht durchgängig und voll rentenversichert sind und durch Mutterschaft, Teilzeitarbeit, freie Mitarbeit und Projektverträge, Erziehungs- und Pflegezeiten keine lückenlose Erwerbsbiografie vorweisen können, sei die Möglichkeit der freiwilligen Einzahlung zu begrüßen. „Allerdings muss das Geld derzeit vorgestreckt werden, was vielen Familien Probleme bereitet. Unser Vorschlag wäre, dass das Geld von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung – ASWE direkt an die INPS überwiesen wird. Im Moment streckt die Provinz zwei Monatsrenten vor. Das wäre zum Beispiel eine konkrete Maßnahme, um Familien zu unterstützen“, sagte Goller zur Landesrätin.
Die Landesrätin ihrerseits informierte die anwesenden Frauen über die Bemühungen in Sachen Elternzeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im öffentlichen Dienst sei es mit der kürzlich erfolgen Unterzeichnung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Zeitraum 2019-21 gelungen, eine bessere Entlohnung und deutlich flexiblere Inanspruchnahme der Elternzeit zu verankern. „Im Zukunft wird die Elternzeit auch stunden- oder tageweise und in unbegrenzt vielen Abschnitten nutzbar sein. Zwei Monate werden zudem höher entlohnt – zu 100 bzw. zu 80 Prozent anstatt wie bisher zu 30 Prozent“, so Amhof. Während der Elternzeit reifen künftig auch Urlaub und 13. Monatsgehalt an.
Diskutiert wurde auch das Thema Gehälter: Die Inflationsanpassungen für die Jahre 2023 und 2024 seien noch nicht mit den Gewerkschaften besprochen worden, zudem gebe es Differenzen zwischen leitenden Mitarbeitern und anderen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. „Über den Nachtraghaushalt können nur Einmalzahlungen fixiert werden“, so Landesrätin Amhof in der Diskussion. Nachhaltiger sei es, Erhöhungen und Zahlungen von vornherein im Landeshaushalt vorzusehen. Zu diesem Zweck habe man in Abstimmung mit den Gewerkschaftsorganisationen kürzlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre anhand objektiver Daten erhebt. Auf dieser Grundlage sollen die notwendigen Ressourcen für einen Inflationsausleich definiert und im Haushaltsvoranschlag 2025 vorgesehen werden, wie Amhof erläuterte.
Ein weiteres Anliegen der KVW Frauen ist es, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jugendliche bereits mit 14 Jahren arbeiten können bzw. im Falle von Ferialpraktika auch Beiträge für die Pension geleistet werden. Die Landesrätin betonte, dass in diesem Fall die primäre Zuständigkeit beim Staat liege, dass sich das Land Südtirol aber schon seit langem um eine Änderung dieser Situation bemühe und versicherte, dass man alles daransetzen werde, auch mit Hilfe der Südtiroler Abgeordneten und Senatoren in diese Richtung zu arbeiten.