Kandidaten müssen mindestens 50 Jahre alt und 25 Jahre beschäftigt sein

Arbeitsverdienststerne: Vorschläge bis 31. Oktober 

Mittwoch, 18. Oktober 2017 | 11:26 Uhr

Bozen – Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen nimmt die Landesabteilung Arbeit bis zum 31. Oktober entgegen.

Die Arbeitsverdienststerne werden jedes Jahr anlässlich des Festes der Arbeit am 1. Mai feierlich verliehen. In den Genuss der Auszeichnung “Meister der Arbeit” können Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte privater oder öffentlicher Unternehmen, Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen kommen, die mindestens 50 Jahre alt und 25 Jahre beschäftigt sind oder waren und die sich am Arbeitsplatz besonders hervorgetan haben.

“Bei der Bewertung der Vorschläge werden Aspekte wie besondere Sachkundigkeit im Arbeitsleben, Verdienste in der Arbeitssicherheit, in der Ausbildung von Nachwuchskräften oder in der Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren, Fleiß und ein vorbildlicher Lebenswandel berücksichtigt”, erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn.

Vorschläge für die Verleihung des Arbeitsverdienststernes können von den Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden und zwar, wie erwähnt, bis zum 31. Oktober 2017. Die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt dann mit Dekret des Staatspräsidenten und wird im Rahmen einer Zeremonie jährlich am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, überreicht.

Auskünfte:
Arbeitsinspektorat des Landes
Tel. 0471 418540

Von: luk

Bezirk: Bozen