Was wenige wissen

ASGB: “Um kurzfristigen Mietbeitrag jetzt beim Sprengel neu ansuchen”

Dienstag, 14. April 2020 | 14:54 Uhr

Bozen – Dass es einen kurzfristigen Mietbeitrag bereits gibt, ist dem Wohnberater Christian Peintner (Asgb) seit Beginn der Krise viel zu wenig bekannt gemacht worden. Deshalb ruft er Angestellte, die im Februar, März oder April Lohnausfälle zu beklagen hatten auf, sich jetzt an die Sprengel zu wenden.

Aber der Reihe nach:

“Durch den Corona-Notstand können viele Saisonsangestellte oder Arbeiter mit befristeten Verträgen ihren Dienst nicht antreten, und haben in den ersten drei Monaten des heurigen Jahres neben den schlechten Zukunftsaussichten auch das Problem, keine oder wenig Einkommen erzielt, und keine Rücklagen gebildet zu haben. Andere überraschte der Notstand während einer beruflichen Neuorientierung – und sind derzeit ohne festes Einkommen. Für einige könnte es sich durchaus lohnen, nachzuprüfen, ob ihnen ein ‘Beitrag für Miete und Nebenspesen’, welcher über die Sozialsprengel ausbezahlt wird, zustehen würde. Was wenige wissen: Beim Gesuch muss nicht zwangsläufig mit dem Einkommen 2018 angesucht werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit, nur die letzten drei Monaten einzureichen, sofern dieses Einkommen um mindestens 30 Prozent niedriger als der Vergleichszeitraum 2018 ist”, so Peintner.

Weitere Voraussetzungen sind:
1.) Das Bankvermögen darf 20.000 Euro nicht, überschreiten (ansonsten wird alles was darüber liegt, zu einem Fünftel als zusätzliches Einkommen gewertet)
2.) Auch Bankeingänge im Bezugszeitraum außerhalb der Eeve werden oft als Einkommen gewertet – dies kann von Fall zu Fall überprüft werden. Gesundheitsausgaben können hingegen in Abzug gebracht werden.
3.) Das Immobiliarvermögen der Eltern darf keine vermietbare oder vermietete Zweitwohnung umfassen.
4.) Der Gesuchsteller muss sich mindestens seit 1 Jahr ununterbrochen in Südtirol aufhalten, und dies meldeamtlich oder anderweitig belegen.

Tipps:
Der Mietbeitrag ist eine recht schnell greifende Maßnahme: Er wird im Regelfall schon nach ein bis zwei Monaten ausbezahlt.
Es sollte vor dem 16. eines jeden Monats beim zuständigen Sprengel telefonisch um einen Termin angesucht werden, damit der Mietbeitrag im positiven Fall bereits ab dem Folgemonat greift.
Neben dem Mietvertrag sind auch alle Einkommen (Lohnstreifen Jan-März) sowie die letzte Eeve Erklärung mitzubringen. Auch Banksaldo des Vormonats und Bankauszug der letzten drei Monate sind obligatorisch.

Diese Form des Mietbeitrages sei deshalb derzeit sehr gefragt, weil sie einen kurzen Bezugszeitraum hat, und vielen Geringverdienern über die nächsten drei Monate hinweghelfen könnte, erklärt Peintner.

Von: luk

Bezirk: Bozen