Bozen – Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), fordert aufgrund der Regierungskrise in Italien rasche lokale Hilfsmaßnahmen für die Leidtragenden des epidemiologischen Notstandes Covid-19.
Der ASGB-Chef begründet diese Forderung damit, dass geplante nationale Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Dekretes Ristori-5 voraussichtlich bis zu einer Stabilisierung der Regierung auf Eis gelegt sind, ein großer Teil der Bevölkerung aber unmittelbare Unterstützung benötige.
„In erster Linie denke ich an die Verlängerung des Arbeitslosenstatus. Angesichts der Tatsache, dass sich viele Bürger in einer finanziell äußerst prekären Lage befinden, ist es unabdingbar, dass die Autonome Provinz Bozen hier eine Lösung herbeiführt. Die Zeit drängt extrem, es ist bereits fünf nach zwölf!“, so Tschenett.
Analog dazu sollten kurzfristig, wie mit der zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg bereits besprochen, auch die Kriterien für den Zugang zu den Landesleistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten Covid-19“ neu definiert werden. „Das heißt, dass das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften von 2.200 Euro auf 2.800 Euro angehoben wird und die Vermögensgrenze für Familiengemeinschaften von 30.000 Euro auf 50.000 Euro. Dies ist auch insofern wichtig, da aufgrund der geplanten Schließung der Gastronomie ab nächsten Sonntag viele Beschäftigte mit einer Reduzierung des Einkommens rechnen müssen“, erklärt Tschenett.
Ihm sei bewusst, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Landes gering ist, dennoch müsse man eine Lösung finden und eventuell auch Umschichtungen vornehmen.
Von: mk
Hinterlasse einen Kommentar
7 Kommentare auf "ASGB: Unmittelbare Unterstützung für Betroffene des Notstandes"
Du musst angemeldet sein um ein Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Du musst angemeldet sein um ein Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Endlich sieht man das Problem wo es wirklich sich befindet. Allerdings betrifft es weit weniger jene Angestellten die ab Sonntag weniger Lohn haben werden. Bei denen wirkt sich die Lohnkürzung erst im Februargehalt aus während jener vom Monat Januar unverändert ist. Zudem werden die auch in die Lohnausgleichskasse überstellt werden und so doch einen Mindestlohn erhalten.
Ganz anders ist es mit dem Arbeitslosengeld der Saisons Angestellten. Die bekommen gar nichts mehr, keine LAK-CIG und auch kein Arbeitslosengeld da die ihr LAK Guthaben bereits mehr als aufgebraucht haben. Hier gilt es anzusetzen. Sicherlich nicht bei den Kosten der FFP2 Masken des Lehrpersonals.
Eine Forderung die leider wieder nicht fruchtet im dem ach so schönen und besten Land Südtirol. Wer hier schnelle Hilfe benötigt lebt im falschen Land.
Es wäre vielleicht an der Zeit dass Arbeigeber und Arbeitnehmer am selben Seil ziehen sollten ind gegen die Missstände in der Politik massiv Protestieren denn wir sitzen momentan im gleichen sinkendem Schiff …..
Es isch effektiv höchste zeit….viele sein schun long ohne geld und viele miasn seit monatn mit lohnausgleich auskemmen, der grot amol für die miete odor die rate reicht, lebn und essn soll man noar von dor guatn schnealuft
Wo sind die Arbeitnehmer in der SVP? Wie gewohnt nicht viel zu melden….da haben andere Lobbys das Sagen….aber als tausendfache Stimmenlieferanten gehen sie trotzdem gut, oder?
O dio die Kommunisten…
Wenn man sieht wie die Leute shoppen, in den Abers rumsitzen, spielen, wundert es mich dennoch das tägliche jammern. Einfach etwas zurücktreten.
Diejenigen, die wirklich Not leiden, jammern am wenigsten