Größere Autonomie

Bauarbeiterkasse: Neue Vereinbarung für die Arbeitskleidung

Donnerstag, 16. Dezember 2021 | 12:23 Uhr

Bozen – Ab 2022 erhalten jene Unternehmen, die den Tarifvertrag für das Baugewerbe anwenden, eine größere Autonomie in Bezug auf die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter.

Dank einer wichtigen Vereinbarung zwischen den bei der Bauarbeiterkasse vertretenen Sozialpartner (lvh.apa, CNA/SHV, Baukollegium, FILLEA/CGIL, FENEAL/UIL, FILCA/CISL und ASGB) gibt es ab 2022 wichtige Änderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung für Unternehmen, die den Tarifvertrag für das Baugewerbe oder die Industrie anwenden. Bereits 2004 wurde in einer Territorialvereinbarung festgelegt, dass die Arbeitnehmer der unter den Vertrag fallenden Unternehmen Schutzkleidung aus dem Baufonds erhalten. Die Kosten wurden durch einen Beitrag von 0,70 Prozent der Lohnsumme finanziert, der von den Arbeitgebern getragen wurde. Bislang wurde die Auswahl der Kleidung von der Bauarbeiterkasse selbst getroffen, und zwar in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lieferanten, indem ein vordefinierter Katalog erstellt wurde. So hatten die Unternehmen in den letzten Jahren nicht die Möglichkeit, ihre Auswahl individuell zu gestalten, indem sie sich beispielsweise an andere Einzelhändler wenden oder Produkte auswählen, die dem Design des Unternehmens entsprechen.

Das wird sich in Zukunft ändern. Ab 2022 können die Unternehmen wählen, ob sie sich auf das “traditionelle” Ausstattungsmodell durch die Bauarbeiterkasse verlassen oder ob sie die Bekleidung selbst bestellen, bezahlen und an ihre Mitarbeiter ausliefern. Wer sich für die zweite Option entscheidet, muss zwei Voraussetzungen erfüllen: Der Lieferant muss in einer von der Bauarbeiterkasse erstellten Liste angeführt sein und die Produkte müssen den Mindestanforderungen der geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sobald die Dokumente, die die oben genannten Anforderungen bescheinigen, an die Bauarbeiterkasse geschickt wurden, erhalten die Unternehmen eine Rückerstattung für jedes Bekleidungsset, das sie ihren anspruchsberechtigten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt haben, in Höhe des ausgegebenen Betrags und bis zur Höhe des von der Bauarbeiterkasse für das Set bereitgestellten Betrags. Für das Jahr 2022 wurde dieser Wert auf 100 Euro pro Arbeitnehmer festgelegt.

Wir sprechen hier von einem bedeutenden Erfolg für uns als Arbeitgeber”, so der Präsident der lvh-Baugruppe Markus Bernard, der Präsident des Baukollegiums Michael Auer und der Präsident der Baugruppe im CNA/SHV Rodolfo Gabrieli, “in den letzten Jahren haben wir von Unternehmen vermehrt Anfragen erhalten, maßgeschneiderte Arbeitskleidung für den eigenen Betrieb anzubieten. Es freut uns umso mehr, dass wir diesem Wunsch nun gerecht werden können.“

Von: mk

Bezirk: Bozen