Von: luk
Meran – Der Meraner Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einige Änderungen der Bauordnung zum Schutz des städtischen Baumbestandes genehmigt.
“Öffentliche Hand und Private müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um einen gesunden Baumbestand in der Stadt zu erhalten und das urbane Umfeld lebenswert zu gestalten. Die neuen vom Gemeinderat verabschiedeten Bestimmungen sollen helfen, die grüne Lunge der Kurstadt zukunftsfähig zu machen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen werden die gesamten Einnahmen aus den Verwaltungsstrafen ausschließlich für zusätzliche Baumpflanzungen im Stadtbereich verwendet”, betonte Stadträtin Gabriel Strohmer.
Ersatzpflanzungen
“Um die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflanzung von Ersatzbäumen sicherzustellen, wird in der Fällungsgenehmigung eine Frist vorgesehen, innerhalb welcher die angeordnete Ersatzpflanzung zu erfolgen hat. Sollte diese nicht fristgerecht durchgeführt werden, wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 3.000 Euro eingefordert und mit einer weiteren Anordnung die Pflanzung des Ersatzbaumes innerhalb einer neuen Frist verfügt. Der Betrag reduziert sich auf ein Drittel, falls das Bußgeld innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Sollte auch die neue Anordnung nicht eingehalten werden, wird dafür eine neue Verwaltungsstrafe verhängt”, erklärte Stadtgärtnerei-Direktorin Anni Schwarz.
Baumfällungen
Eine weitere Neuerung betrifft die Anfrage um Fällung eines Baums. Dem Antrag bei der Stadtgärtnerei muss ein Gutachten über den Zustand des Baums beigelegt werden, das von einer befähigten Fachperson auf der Grundlage der Methode VTA (Visual Tree assessment) oder einer ähnlich bewährten Methode ausgestellt wurde. Die Stadtgärtnerei beschränkt sich auf die Durchsicht und Bewertung der Dokumente und führt Stichkontrollen vor Ort durch, insbesondere bei besonders wertvollen Bäumen.
Aushubarbeiten
Bereits zu Beginn des Vorjahres hatte der Gemeinderat eine von Umweltamtstadträtin Madeleine Rohrer vorgestellte Änderung der Bauordnung zugestimmt (siehe Pressemitteilung vom 13. Februar), mit der die Gartenstadt erhalten und zukünftig planerisch in ihrer landschaftlichen und ökologischen Wertigkeit verbessert werden soll. “So muss für Baugründe ab 2.500 Quadratmetern auch ein Grünplan erstellt werden. Das heißt, dass bei jedem Neubau oder bei vollständigem Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes der Baukommission auch ein Plan vorgelegt werden muss, wie die Grünflächen angeordnet und gestaltet werden”, so Rohrer.
Dafür gibt es vier Kriterien, die von der Stadtgärtnerei begutachtet werden. So soll zum Beispiel vermieden werden, dass sich wertvolles Grün auf zerstückelte Restflächen rund um das Gebäude reduziert. Bevorzugt werden größere zusammenhängende Grünflächen, in der mit der notwendigen gärtnerischen Expertise viel Wertvolles entstehen kann. Geeignete Baumarten sollen sich dort wohl fühlen und Platz haben, grüne Korridore sollen beibehalten und verstärkt werden, Wasserläufe wie zum Beispiel Waale, sollen, wo vorhanden, verstärkt in die Gartengestaltung mit einfließen.
Nun wurde auch eine genauere Vorgehensweise bei großen Baustellen – insbesondere bei der Verlegung von unterirdischen Infrastukturen entlang von Straßen – festgelegt und in der Bauordnung verankert. Diesbezüglich wurden gleich zwei Pilotprojekte vor Ort auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Bei Aushubarbeiten, bei denen mehr als zehn Bäume betroffen sind, ist es nun Pflicht, die Stadtgärtnerei rechtzeitig miteinzubeziehen, damit eine Trasse bestimmt werden kann, welche die größtmögliche Rücksicht auf den Verlauf der Baumwurzeln nimmt.
Darüber hinaus werden die zukünftigen Ausschreibungen mit jenen Baumschutzvorschriften ergänzt, die im Zuge der obengenannten Pilotprojekten und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Projektanten und Bauleitern erarbeitet wurden.
Auch wird eine zwingende bauökologische Begleitung der Baustelle durch eine Fachpersonen für den Wurzelschutz vorgeschrieben.