Von: luk
Bozen – Über 20.000 Südtirolerinnen und Südtiroler nutzen bereits die Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung in Südtirol. Diese umfassen unter anderem die Anmeldung zur Zwei- oder Dreisprachigkeitsprüfung, das Ansuchen um Landesfamiliengeld oder die Einsicht in das Grundbuch oder den Kataster. Für diese Nutzer, aber auch für alle anderen Bürger ergibt sich ab 1. März 2018 eine Neuerung: Ab diesem Zeitpunkt ist der bisherige Zugang über den eGov-Account nicht mehr möglich. Um den Bürgern den Umstieg vom eGov-Account zu SPID zu erleichtern, soll über eine Kooperation mit Poste Italiane die direkte Beratung und Hilfestellung bei der Aktivierung einer einheitlichen digitalen Identität (SPID) ausgebaut werden. Der Zugriff über eine aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät bleibt weiterhin aufrecht.
“SPID ist eine Möglichkeit, einfach, smart, übersichtlich und sicher auf die Dienste der öffentlichen Verwaltung in Südtirol und in Italien zuzugreifen. Wir wollen dazu beitragen, dass immer mehr Südtirolerinnen und Südtiroler diesen Weg nutzen, um Behördengänge bequem von zu Hause oder unterwegs abwickeln zu können”, betont IT- und Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg. Die Nutzung der Onlinedienste sei ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in Richtung einer modernen, bürgernahen Verwaltung. “Wir müssen die Menschen mitnehmen, auf diesem Weg in Richtung Digitalisierung und dabei sowohl Befürchtungen entkräften, aber auch die Menschen in diesem Prozess aktiv unterstützen”, sagt Deeg.
Die Landesregierung hat darum am Dienstag (30. Jänner) auf Vorschlag der IT-Landesrätin entschieden, sich für eine Vereinfachung der SPID-Aktivierung einzusetzen und die direkte Beratung und Unterstützung am Schalterdienst zu forcieren. Poste Italiane ist einer von acht Anbietern, bei denen ein SPID-Account eingerichtet werden kann. Zudem soll es bald möglich sein, das bisher einsprachige Anmeldeverfahren auch in deutscher Sprache abzuwickeln.
Mit Ende Februar 2018 wird in Südtirol der Zugang zu den Onlinediensten über den eGov-Account eingestellt. Fortan ist es möglich über die aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät oder über die nationale digitale Identität SPID in sein persönliches Benutzerkonto (https://my.civis.bz.it) einzusteigen und die Onlinedienste des Landes, aber auch der Gemeinden, des Staates oder anderer Behörden (wie z.B. NISF/INPS) zu nutzen. Derzeit umfasst die Liste 64 Dienste der Südtiroler Verwaltungen. Diese reichen von der Anmeldung zur Zwei- oder Dreisprachigkeitsprüfung über die Beantragung des Landeskindergeldes hin zur Einsicht in das Grundbuch und den Kataster. Weitere Dienste sollen demnächst folgen und dazu beitragen, dass jeder Bürger unabhängig von Öffnungszeiten oder Warteschlagen in Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung treten kann.