Von: mk
Naturns – Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt führt die Rest- und Wertstoffentsorgung für die 25 Mitgliedergemeinden des Burggrafenamtes (mit Ausnahme der Stadt Meran) durch. Sie beauftragt dabei über Wettbewerbe private Sammelfirmen, welche dann den Rest- und Biomüll bei den Bürgern abholen bzw. die Wertstoffe von den Recyclinghöfen abtransportieren. Daneben organisiert die Bezirksgemeinschaft noch eine Reihe kleinerer Sammlungen, wie z.B. die Schadstoffsammlung oder die Bratfettsammlung, welche ebenfalls über Drittfirmen abgewickelt werden.
„Auch in Zeiten der Quarantäne werden die Sammeldienste in gewohnter Art und Weise professionell und zuverlässig durchgeführt“, bestätigt der zuständige Umweltreferent der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Zeno Christanell. „Es gibt derzeit viele Personen, die zum Wohl der Allgemeinheit beitragen und täglich Außerordentliches leisten. Für mich gehört das Sammelpersonal unserer Partner und der Gemeindebauhöfe dazu. Auch ihnen gilt ein besonderer Dank und eine große Wertschätzung dafür, dass sie in diesem Bereich für die dringend notwendige Normalität sorgen“, so Christanell.
Eine spezielle Verordnung über die Art und Weise der Abfallsammlungen von Seiten des Landes gebe es zwar nicht. Sehr wohl hat das “Istituto Superiore di Sanità” jedoch ein Rundschreiben sowie ein Flugblatt mit Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter erstellt. Auch hat das Amt für Zivilschutz der Autonomen Provinz Bozen ein Flugblatt mit Verhaltensregeln herausgegeben, um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Martin Stifter, Verantwortlicher der Umweltdienste in der Bezirksgemeinschaft bestätigt ebenfalls, dass alle Sammeldienste ordnungsgemäß durchgeführt werden: „Die Firma Sager aus Udine führt die Restmüll- und Biomüllsammlung mit einheimischem Personal zur absoluten Zufriedenheit durch. Dasselbe gilt für die Firma Tappeiner aus Schlanders, welche die Wertstoffe von den Recyclinghöfen an das Wertstofflager der Bezirksgemeinschaft transportiert.“ Was die Öffnung der Recyclinghöfe betrifft, präzisiert Stifter, dass die Gemeinden entscheiden, ob und wie sie die Recyclinghöfe bzw. Mini-Recyclinghöfe öffnen werden. Die Entsorgung der Abfälle ist jedenfalls gewährleistet.