Von: luk
Bozen – Zum Jahresende können Südtirols 116 Gemeinden und sieben Bezirksgemeinschaften mit weiteren Corona-Ausgleichszahlungen rechnen: Die Landesregierung hat heute die Zuweisung und Auszahlung von insgesamt 4,2 Millionen Euro beschlossen. “Es handelt sich dabei um mehrere unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden und die Bezirksgemeinschaften im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Covid-19-Notstand”, erklärt Landeshauptmann und Gemeinden-Landesrat Arno Kompatscher.
Löwenanteil für Sozialmaßnahmen
Den Löwenanteil dieser staatlichen Mittel von insgesamt 10,6 Millionen Euro weist das Land den sieben Bezirksgemeinschaften und der Landeshauptstadt Bozen beziehungsweise dem Betrieb für Sozialdienste der Gemeinde Bozen zu, die im Auftrag des Landes die finanziellen Soforthilfeleistungen garantieren. Bei dem Geld handelt es sich um Corona-Ausgleichszahlungen, die der Staat den Berggebieten vorbehalten hat. “Wir haben im Rahmen unserer autonomen Zuständigkeit beschlossen, diese Mittel für die Finanzierung von Sozialmaßnahmen zu verwenden”, informiert Landeshauptmann Kompatscher, “und zwar sind die Mittel für die Corona-Soforthilfen und die Corona-Sonderbeiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten bestimmt. Diese werden Bezirksgemeinschaften und in Bozen vom Sozialbetrieb ausbezahlt.” An die Gemeinde Bozen gehen 2,3 Millionen Euro, 1,9 Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland, 1,6 Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaft Pustertal, 1,3 Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern, 1,1 Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaft Vinschgau und eine Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaft Eisacktal. Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt erhält 700.000 Euro und das Wipptal 630.000 Euro.
Lebensmittelsolidarität: 2,8 Millionen Euro für Essensgutscheine
Ein weiterer Betrag von insgesamt mehr als 2,8 Millionen Euro ist für die Finanzierung von Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsolidarität bestimmt. Die Errichtung eines 400 Millionen Euro umfassenden staatlichen Fonds hatte das Gesetzesdekret Nr. 154 aus dem November 2020 (Ristori ter) vorgegeben. Nachdem der Staat nun dem Land Südtirol den entsprechenden weiteren Teil der bereits im Frühjahr aufgelegten Hilfsmittel zugeteilt hat, konnte die Landesregierung heute die Zuweisung der Mittel an die einzelnen Gemeinden beschließen. Als größte Gemeinde kann die Landeshauptstadt Bozen mit einem Betrag von 567.000 Euro rechnen. Es folgen Meran mit 217.000 und Brixen mit 119.000 Euro.
TOSAP und COSAP: Mindereinnahmen werden ausgeglichen
Um 854.500 Euro ergänzt werden die bereits gewährten Ausgleichszahlungen für die coronabedingten Mindereinnahmen aus der Besetzung öffentlicher Flächen, wie sie das staatliche Gesetzesdekret vom vergangenen Mai (mittlerweile Gesetz Nr. 77/2020) vorsieht. Touristische Unternehmen und gastgewerbliche Betriebe waren wegen der Corona-Krise von der Bezahlung der Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP und COSAP) befreit worden, sowohl was die zeitweilige als auch die kontinuierliche Besetzung von Gemeindegrund angeht. Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung erhalten 114 der 116 Südtiroler Gemeinden eine Zuweisung. Der höchste Betrag von 409.000 Euro geht an die Gemeinde Bozen, gefolgt von der Gemeinde Meran mit 66.000 Euro und der Gemeinde Brixen mit 42.000 Euro. Eine erste Ausgleichszahlung hatten die gemeinden bereits Ende September erhalten.
Wahlen: Hygiene-Mehraufwand wird entgolten
Mit insgesamt 339.500 Euro wird Südtirols Gemeinden zudem der Mehraufwand entgolten, der coronabedingt anlässlich der Wahlen und Referenden im September 2020 für die Desinfizierung und die Reinigung der Wahllokale entstanden ist. Bozen erhält 57.000 Euro, Meran über 20.000 und Brixen etwas mehr als 13.000 Euro.
Extra-Unterstützung für elf besonders betroffene Gemeinden
Staatliche Ausgleichszahlungen gibt es auch für alle Gemeinden, die wegen der Corona-Pandemie besonderen Einschränkungen unterworfen wurden. Es sind dies jene Gemeinden, die wegen spezifischer staatlicher oder Landesbestimmungen für einen Zeitraum von nicht weniger als fünfzehn Tagen als rote Zone ausgewiesen und über die somit ein Lockdown, das heißt ein Eintritts- und Entfernungsverbot verhängt wurde. Ausschlaggebend für die Zuweisung dieser Unterstützungsgelder waren zudem die offiziellen Corona-Infektions- und Todesfälle bis Ende Juni 2020 bezogen auf die Wohnbevölkerung. Für diese wirtschafts- und sozialpolitischen Unterstützungsmaßnahmen hat das Innenministerium einen Fonds eingerichtet und mit 40 Millionen Euro dotiert. Davon gehen 232.550 Euro nach Südtirol und zwar an die elf Gemeinden Eppan (59.000 €), Kastelruth (36.000 €), St. Ulrich (30.000 €), Wolkenstein, Auer, Niederdorf, St. Leonhard in Passeier, Tisens, Corvara, Montan und Prags.
Zuweisungen bereits im September und Oktober
Im vergangenen Oktober hatte die Landesregierung Südtirols Gemeinden bereits 26,2 Millionen Euro an staatlichen Corona-Finanzmitteln den Südtiroler Gemeinden zur Aufrechterhaltung der Grundfunktionen zugewiesen. Mit über einer Million Euro waren im September Mindereinnahmen der Gemeinden ausgeglichen worden, die durch die Befreiung der Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP und COSAP) im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2020 verursacht worden waren.