SGB ermöglicht Meldung

Covid-19 am Arbeitsplatz: Bereits jetzt schon erste Verstöße

Montag, 27. April 2020 | 16:56 Uhr

Bozen – Kurz nach Inkrafttreten der ersten Lockerung der Beschränkung von Arbeitstätigkeiten hat die Gewerkschaft SGBCISL bereits Meldungen über die Nichtbeachtung von Sicherheitsbestimmungen betreffend Covid-19 erhalten. Der SGBCISL hat deshalb die neue E-Mail-Adresse covid19@sgbcisl.it freigeschaltet. Unter dieser Adresse können eventuelle Nichteinhaltungen von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz gemeldet werden.

Konkret geht es um die Einhaltung des Sicherheitsabstands, um Schutzausrüstung, Desinfektionsmaterial und dergleichen.

Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt, versichert die Gewerkschaft. Es reichen die Angabe des Betriebes, dessen Adresse und des mutmaßlichen Verstoßes. Die Meldung wird, unter Wahrung der Anonymität der meldenden Person, an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Diese leiten dann die entsprechenden Kontrollen in die Wege.

„Ziel dieser Initiative ist es, eine digitale Anlaufstelle für betroffene Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu bieten, und damit auch einen wichtigen Beitrag für die Infektionsvorbeugung und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und deren Familienangehörigen zu leisten. Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Coronavirus dürfen nicht unterschätzt werden, sie könnten alle Anstrengungen der letzten Wochen zunichtemachen!“, erklärt die Gewerkschaft.

Von: mk

Bezirk: Bozen