Vom Babysitter-Bonus bis zu Gesetz 104

Dekret “Rilancio Italia”: ASGB nennt die wichtigsten Maßnahmen

Donnerstag, 14. Mai 2020 | 13:59 Uhr

Bozen – Der italienische Ministerrat hat am Mittwoch das Dekret “Rilancio Italia” genehmigt. Der ASGB hat jene Punkte zusammengefasst, auf die die Bevölkerung besonders wartet.

Sonderelternzeit Covid-19: Die Sonderelternzeit (congedo parentale) wurde von 15 auf insgesamt 30 Kalendertage Tage erhöht (15 Tage vom Dekret „Cura Italia und 15 zusätzliche Tage vom Dekret „Rilancio Italia“) und kann im Zeitraum von 05. März bis 31. Juli 2020 in Anspruch genommen werden. Für Bedienstete der zum BÜKV gehörenden Körperschaften gelten hingegen, wie im vom ASGB mitunterzeichneten Einvernehmensprotokoll festgehalten, 30 Arbeitstage. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderelternzeit bleiben unverändert: sie gilt für Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren und kann aufgeteilt, oder in einem Stück, rückwirkend ab 5. März, genommen werden und wird zu 50-Prozent entlohnt. Sollten Eltern ein Kind mit Beeinträchtigungen haben, welches normalerweise die Schule oder Betreuungseinrichtungen besucht, gibt es keine Altersgrenze, die 15 Tage Sonderelternzeit zu beanspruchen. In diesem Fall werden ebenso 50-Prozent des regulären Einkommens entlohnt.

Babysitter-Bonus: Der Babysitter-Bonus wurde von 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht und kann von Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren beansprucht werden. Die Altersgrenze gilt nicht, für Kinder mit Beeinträchtigungen. Neu ist die Möglichkeit, den Babysitter-Bonus auch für die Einschreibung der Kinder in Sommercamps zu beanspruchen. Für Sanitätspersonal (Ärzte, Krankenpfleger, biomedizinische Labortechniker, Radiologietechniker), sowie Angestellte im Sicherheits- und Verteidigungssektor, die Aufgaben erfüllen, die mit dem Coronavirus zusammenhängen, wird der Betrag von ursprünglich 1.000 Euro auf 2.000 Euro aufgestockt. Das Dekret sieht vor, dass der Babysitter-Bonus von Interessierten bis zum 31. Juli beansprucht werden muss.

Gesetz 104: Wie bereits in den Monaten März/April werden auch im Zeitraum Mai/Juni die Freistellungen für jene, die Anspruch auf das 104-er Gesetz haben, um insgesamt zwölf Tage erhöht. Die zwölf Tage können entweder an einem Stück bzw. tage- oder stundenweise beansprucht werden.

Vergütung für Haushaltsangestellte (Colf, Badanti): Das Dekret „Rilancio Italia“ führt auch eine Vergütung für Haushaltsangestellte ein. Diese erhalten, sofern sie mit Stichdatum 23. Februar 2020 einen oder mehrere Arbeitsverträge mit einer Gesamtstundenanzahl von mindestens 10 Stunden wöchentlich haben, in den Monaten April und Mai 2020 jeweils 500 Euro.

„Gewisse Ansuchen, können erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Rundschreiben bearbeitet werden. Wir geben auf den sozialen Medien und auf unserer Homepage rechtzeitig die Fristen bekannt!“, warnt der ASGB.

Von: mk

Bezirk: Bozen