Von: mk
Bozen – Die Südtiroler Sparkasse hat die Mitteilung der Aufsichtsbehörde Banca d’Italia hinsichtlich der Kapitalanforderungen erhalten, die nach Abschluss des Supervisory Review and Evalution Process (SREP) zu befolgen sind. Die Bank übertrifft diese Auflagen deutlich.
Im Jahr 2015 sind neue Bestimmungen zur Kapitalausstattung, welche von den einzelnen Banken einzuhalten sind, eingeführt worden. Während es in der Vergangenheit Schwellenwerte gab, die für alle Banken galten, wird heute jedes Institut einzeln von der Aufsichtsbehörde geprüft. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die individuellen Kapitalanforderungen festgelegt. In diesen Tagen hat die Gruppe Südtiroler Sparkasse die Mitteilung von Seiten der Aufsichtsbehörde Banca d’Italia betreffend die Einleitung des Prozedere erhalten, mit dem – nach Abschluss des SREP – die Kapitalanforderungen (OCR – Overall Capital Requirements) für 2017 mitgeteilt wurden. Diese entsprechen folgenden Werten: harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) von 6,30Prozent; Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) von 8,00 Prozent; Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) von 10,25 Prozent.
Die Vermögenskennzahlen der Gruppe liegen Ende 2016 deutlich über den obig festgelegten Mindestwerten und belaufen sich auf: harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) von 11,02 Prozent; Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) von 11,81 Prozent; Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) von 13,24 Prozent.
“Die Ergebnisse dieser Bewertung stimmen uns sehr zuversichtlich”, erklärt Nicola Calabrò, Beauftragter Verwalter und Generaldirektor, “Sie zeigen, dass es eine weitreichende Spanne zwischen den Anforderungen der Banca d’Italia und den aktuellen Kennzahlen unserer Gruppe gibt, die deutlich über den geforderten Mindestwerten liegen. In den letzten Jahren mussten alle Banken ihre Kapitalausstattung stärken, um in einem ungünstigen Marktumfeld über ein entsprechendes Eigenkapital zu verfügen, das dem eigenen Risikoprofil entspricht Angesichts der Kapitalerhöhung, die unsere Bank Ende 2015 durchgeführt hat, verfügen wir über eine angemessene Vermögensausstattung, die auch in den vergangenen zwei Jahren im Wesentlichen gleichgeblieben ist und es uns ermöglicht, die nächsten Jahre mit Zuversicht anzugehen.“
SREP – Definition
Die Bankenaufsichtsbehörden in Europa beurteilen und bewerten die Risiken, denen die einzelnen Banken ausgesetzt sind. Diese Tätigkeit wird als „aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess“ (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) bezeichnet. Darin werden alle Feststellungen der Aufsichtsbehörden für das jeweilige Jahr zusammengefasst. Insbesondere zeigt der SREP auf, wie die Bank im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen dasteht und wie sie mit den Risiken umgeht. Im SREP-Beschluss, den die Aufsichtsbehörde der Bank am Ende des Prozesses übermittelt, werden die Kapitalanforderungen festgelegt, die von Seiten des Institutes einzuhalten sind.
Nachstehend die diesbezügliche Übersicht: