Von: mk
Bozen/Seiser Alm – Der Staatsrat in Rom hat den Rekurs der Seiseralmbahn AG gegen den Beschluss der Landesregierung, womit die Machbarkeitsstudie zum Seilbahnprojekt der Marinzen GmbH genehmigt wurde, definitiv abgelehnt. Das letzte Wort zum umstrittenen Projekt ist jedoch nicht gesprochen: Denn beim Verwaltungsgericht in Bozen ist noch ein Rekurs vom Dachverband für Natur und Umweltschutz sowie vom Alpenverein gegen den genannten Beschluss anhängig. Dieser wird jetzt wieder aufgenommen.
Der Staatsrat hat den Rekurs der Seiseralmbahn AG zwar abgelehnt. Zugleich ist noch beim Verwaltungsgericht Bozen ein Rekurs von Dachverband und AVS gegen den gleichen Beschluss anhängig, der in Erwartung des Urteils des Staatsrats ausgesetzt wurde. „Dieser Rekurs wird jetzt wieder aufgenommen“, kündigen der Dachverband für Natur und Umweltschutz sowie der Alpenverein Südtirol in einer gemeinsamen Aussendung an.
Der Beschluss zur Genehmigung der Machbarkeitsstudie könnte damit doch noch annulliert werden, zumal das letzte Urteil des Staatsrates keine bindende Wirkung hat und in mehreren Punkten anderen Präzedenzurteilen des gleichen Gerichts widerspricht, die ebenfalls in Bezug auf das gegenständliche Seilbahnprojekt sowie aufgrund von Rekursen der Umweltverbände gefällt wurden.
Zudem haben die Umweltverbände teilweise andere Rekursgründe geltend gemacht als die Seiseralmbahn AG.