Bis 30. Juni 2018 haben die Bürger Zeit

Eigenheim-Sanierung: Auch heuer Vorschuss auf Steuerabzüge

Dienstag, 18. April 2017 | 15:24 Uhr

Bozen – Verlängert wurde heute auf das laufende Jahr vonseiten des Landes Südtirol die Vorschusszahlung der vom Staat gewährten Steuerabzüge.

Über ein zinsloses Darlehen finanziert das Land Südtirol seit 2014 die Steuerabzüge vor, die der Wohnungsbesitzer in den folgenden zehn Jahren steuerlich geltend machen kann. Die  Landesregierung hat diese Maßnahmen zur Aufwertung der ersten Eigentumswohnung mit heutigem Beschluss auch auf das Jahr 2017 verlängert. Seit 2016 ist diese Maßnahme zudem für  die Sanierung der gemeinsamen Anteile von Mehrfamilienhäusern möglich. Zu den bislang für diese Förderung zur Verfügung gestellten 40 Millionen Euro kommen nun heuer weitere zwölf Millionen hinzu.

„Diese Art der Förderung ist bei den Südtirolern in den vergangenen drei Jahren auf großes Interesse gestoßen. Gleichzeitig hat sie der einheimischen Bauwirtschaft zu einem wertvollen Impuls verholfen“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. Angesichts der Tatsache, dass auch das italienische Stabilitätsgesetz diese Maßnahme verlängert hat, war es sinnvoll, den Vorschuss darauf ebenso zu verlängern. Es mache eben einen Unterschied, ob der Bürger die Mittel gleich zu Verfügung habe, die er oder sie für die Sanierung ausgebe, oder erst im Laufe der nachfolgenden zehn Jahre.

Bekanntlich kann ein Bürger um dieses zinslose Darlehen ansuchen, nachdem die Sanierungsarbeiten an seiner Erstwohnung begonnen haben. Derjenige, der die Bauaufsicht innehat, stellt dazu eine eigenverantwortliche Erklärung aus, die die Art und das finanzielle Ausmaß der Renovierung bestätigt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt, sobald der Bürger ein zehnjähriges Darlehen unterzeichnet hat und seine Steuererklärung vorlegt, aus der die Höhe des Abzugs ersichtlich ist. Steuerlich in Abzug gebracht werden können insgesamt 50 Prozent der angefallenen Kosten auf zehn Jahre aufgeteilt, also 5 Prozent pro Jahr. Jahr für Jahr kann der Bürger dann die jährliche Steuerersparnis dazu verwenden, das Darlehen zurückzuzahlen.

Bis 30. Juni 2018 haben die Bürger Zeit, ihre diesbezüglichen Ansuchen ans Landesamt für Wohnungsbau zu stellen. „Dies ist eine der Maßnahmen, die das Land Südtirol zur Förderung der ersten Eigentumswohnungen anbietet. Darüber hinaus gibt es einmalige Zuschüsse für Sanierungen oder das neue Bausparmodell“, erinnert der zuständige Bautenlandesrat, Christian Tommasini. Nähere Informationen sind unter auf der Webseite des Landesabteilung Wohnungsbau abrufbar.

Von: luk

Bezirk: Bozen