Nutzungsrechte sind gemeinschaftliche Rechte

Eigenverwaltungen bekommen endlich eigenen Verband

Montag, 17. Februar 2020 | 17:01 Uhr

Bozen – Schon seit Jahren wird über einen Zusammenschluss der Südtiroler Eigenverwaltungen diskutiert, um ihnen mehr Stärke und Sichtbarkeit zu geben. Auf seiner letzten Sitzung hat der Arbeitskreis Bürgerliche Nutzungsrechte im Südtiroler Bauernbund nun die letzten Hürden genommen. Im März soll ein eigener Verband gegründet werden.

Die Südtiroler Eigenverwaltungen sind seit Jahrhunderten untrennbar mit der Bewirtschaftung des ländlichen Raumes verbunden. „Sie verwalten die bürgerlichen Nutzungsrechte. Diese geben allen Bürgerinnen und Bürgern, die seit mindestens vier Jahren in einem Ort ansässig sind, das Recht, mit ihrem Vieh Almen zu beweiden oder Holz aus den Gemeinschaftswäldern zu entnehmen“, erklärte der Vorsitzende des Arbeitskreises Bürgerliche Nutzungsrechte, Oswald Angerer (Fraktion Laas). Etwa 25 Prozent der Wälder und zehn Prozent der Almen sind mit solchen Gemeinnutzungsrechten versehen.

116 Eigenverwaltungen (oder Fraktionsverwaltungen) bürgerlicher Nutzungsrechte gibt es in Südtirol. Die Eigenverwaltungen werden von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Dort, wo es keine Eigenverwaltungen gibt, werden sie von den Gemeindeausschüssen verwaltet – in immerhin 66 Orten.

Die heimischen Eigenverwaltungen waren bisher ohne gemeinsame Vertretung auf Landesebene, anders als etwa die Eigenverwaltungen im Trentino. Dies soll sich nun ändern. „Mit einem eigenen Landesverband möchten wir die Bedeutung und Vorteile dieser Gemeinnutzungsgüter hervorheben und das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese besondere Form des gemeinschaftlichen Besitzes stärken. Die Gemeinnutzungsgüter sind ein gutes Beispiel für den Erhalt von gemeinsamem Hab und Gut und blicken auf eine jahrhundertelange Tradition zurück“, so Angerer. Eine weitere Aufgabe des Verbandes wird es sein, dafür zu sorgen, dass diese Nutzungsrechte in der sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft fortbestehen und den Bedürfnissen der Bürger auch in Zukunft gerecht werden. „Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen forciert, Weiterbildungen angeboten und Vereinfachungsvorschläge ausgearbeitet werden.“

Im März wird der neue Landesverband gegründet. Die Gründungsmitglieder werden die Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerliche Nutzungsrechte sein. Bei einer Vollversammlung haben dann alle übrigen Eigenverwaltungen die Möglichkeit, dem Verband beizutreten.

Zur Info

Sie sind dem breiten Publikum wenig bekannt, aber nach wie vor wichtig. Und es gibt sie in allen Südtiroler Gemeinden: die Gemeinnutzungsgüter (vor allem Weiden und Wälder). Diese Nutzungsrechte sind gemeinschaftliche Rechte, die untrennbar mit der Bewirtschaftung des ländlichen Raumes und der bäuerlichen Kultur verbunden sind. Sie räumen allen seit mindestens vier Jahren in einem Ort ansässigen Bürgern das Recht ein, an der Nutzung der Güter teilzuhaben. Beispiele dafür sind, Almen durch eigenes Vieh zu beweiden oder Holz aus den Gemeinschaftswäldern zu entnehmen. Ob auf einem Grundstück bürgerliche Nutzungsrechte lasten, lässt sich nicht immer eindeutig über die Grundbuchseintragung feststellen. In manchen Fällen ist diese Erklärung nicht vorhanden und deren Eintragung müsste durch die entsprechende Verwaltung (Eigenverwaltung oder Gemeindeausschuss) beantragt werden. Dies ist in Südtirol nicht überall geschehen, da der zuständige Kommissar nicht alle Verfahren abgeschlossen hat. In Trient hingegen gab es eine flächendeckende Erhebung der Grundstücke mit Bürgerlichen Nutzungsrechten.

Von: mk

Bezirk: Bozen