Neuen Beschlussantrag eingereicht

Eignet sich die EEVE für die Wohnbauförderung?

Freitag, 17. Januar 2020 | 18:11 Uhr

Bozen – Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (kurz EEVE) gibt es mittlerweile seit neun Jahren. Seit 2017 wird sie auch in der Wohnbauförderung eingesetzt. Deshalb ist der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler der Meinung, dass die Entwicklungen seit Einführung der EEVE nun genau analysiert werden sollten.
Mit Einführung der EEVE im Januar 2011 wurde die Einkommens- und Vermögenserhebung für den Zugang zu den Leistungen des Landes vereinheitlicht. Seitdem wird sie in Form eines einzigen Erhebungsbogens verwaltet.

Die EEVE in der Wohnbauförderung

Das Ziel der EEVE ist eine gerechtere Beitragsvergabe in verschiedenen Bereichen. Deshalb wird sie seit 2017 auch in der Wohnbauförderung angewandt. Das gilt für alle Ansuchen um einen Förderbeitrag bei Kauf, Neubau oder Wiedergewinnung, für die Ansuchen um Vermietung von Wohnungen mit Sozialbindung sowie für die Zuweisung um geförderten Baugrund.

„Mit der EEVE wurde im geförderten Wohnbau eine Bewertungsgrundlage eingeführt, die die Einkommen einer Familie genauso berücksichtigen sollte wie deren Vermögen und Lebensunterhalt. Die mehrjährige Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Anwendung der EEVE im Wohnbau nicht immer das bringt, was erwartet wurde, nämlich: mehr Gerechtigkeit bei der Vergabe von Beiträgen“, führt Helmuth Renzler aus.

“Über die Auswirkungen der EEVE wurde bereits vor ihrer Einführung viel spekuliert. Deshalb sollten zwischenzeitlich genügend aussagekräftige Daten vorliegen, um diese Bewertungsgrundlage näher zu analysieren und auf ihre ursprüngliche Zielsetzung hin zu überprüfen”, so Renzler.

Neuen Beschlussantrag eingereicht

„Der Südtiroler Landtag hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Beschlussantrag in diesem Sinne mit großer Mehrheit genehmigt. Daraufhin erfolgte jedoch keine Aktivität vonseiten der damaligen Landesregierung. In der Zwischenzeit wurde der Südtiroler Landtag neu bestellt und das entsprechende Ressort neu vergeben“, sagt der Landtagsabgeordnete.

Deshalb hat Helmuth Renzler vorgestern gemeinsam mit seiner Kollegin Magdalena Amhof einen Beschlussantrag eingereicht, der voraussichtlich in der Februar-Sitzung des Landtags behandelt wird.

„Falls der Landtag unseren Beschlussantrag annimmt, wird die Landesregierung mit der Durchführung einer Analyse beauftragt, die die Entwicklungen in der Wohnbauförderung seit Einführung der EEVE zum Ziel hat. Darauf aufbauend können dann frühzeitig gezielte Maßnahmen im Wohnbauförderungsgesetz vorgesehen werden um dadurch in Zukunft mehr Gerechtigkeit bei den verschiedenen Förderungen zu gewährleisten“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler den Inhalt des Beschlussantrags zusammen.

Von: luk

Bezirk: Bozen