Rahmenabkommen zur arbeitsrechtlichen Regelung in der Jugendarbeit

„Ein Meilenstein für die Jugendarbeit in Südtirol!“

Montag, 27. Oktober 2025 | 11:18 Uhr

Von: luk

Bozen – Am Hauptsitz des Wirtschaftsverbandes hds in Bozen wurde in diesen Tagen ein bedeutender Meilenstein für die Jugendarbeit in Südtirol gesetzt: Das neue Rahmenabkommen zur arbeitsrechtlichen Regelung wurde offiziell unterzeichnet.

Die beiden Dachverbände netz | Offene Jugendarbeit EO (netz) und die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste KDS (AGJD) haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe sowie unter fachlicher Begleitung von Lydia Salamon, Arbeitsrechtsberaterin und Bereichsleiterin für Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht des Beratungsunternehmen des hds „inService“, eine Zusammenführung zweier bestehender Betriebsabkommen erarbeitet. Ziel ist es, mehr Übersicht und Klarheit bei Funktionen und Einstufungen zu schaffen sowie eine ausgewogene Entlohnung zu garantieren.

AGJD-Vorsitzende Sonja Plank: „Jugendarbeit braucht gute Rahmenbedingungen und dazu gehört auch ein Abkommen, das die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten regelt. Im guten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber-Seite netz – Offene Jugendarbeit und Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste und der Arbeitnehmer-Seite vertreten durch die Gewerkschaften wurden zusätzlich zum nationalen Kollektivvertrag wesentliche Punkte wie Einstufung, Entlohnung, Arbeitszeiten und auch Aus- und Weiterbildung gut und einheitlich geregelt.“

netz-Präsident Wolfram Nothdurfter: „Das Rahmenabkommen definiert unter anderem die Mindestentlohnungen. Ein weiterer notwendiger Schritt ist nun die Neuregelung der förderbaren Lohnkosten, welche den Mitarbeitenden Entwicklungsmöglichkeiten und den Trägern Handlungsspielraum gewährt.“

hds-Direktorin Sabine Mayr: „Das neue Rahmenabkommen vereint die arbeitsrechtlichen Regelungen der Mitgliedsorganisationen von netz und AGJD und schafft damit eine einheitliche Grundlage für Dienstverhältnisse in der Jugendarbeit. Dadurch wird eine qualitätsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht – und zugleich ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.“

Mitglieder von netz und AGJD, die den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für Handel und Dienstleistungen sowie den Landeszusatzvertrag dieser Sektoren vollumfänglich einhalten, können durch Beitritt die Anwendung des Rahmenabkommens verbindlich erklären.

Das Abkommen wurde von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams CGIL/AGB, Fisascat SGB/CISL, UILTuCS TAAS, Vertreterinnen und Vertretern von netz und AGJD sowie vom Wirtschaftsverband hds unterzeichnet. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Bezirk: Bozen

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