UVS fordert europäische Lösung

Ein- und Ausreise aus Arbeitsgründen ab sofort einfacher

Montag, 18. Mai 2020 | 15:07 Uhr

Bozen – Das Gesetzesdekret 33/2020 und das darauffolgende Dekret des Ministerpräsidenten vom 17. Mai beinhalten wichtige Neuigkeiten für Unternehmen, die international tätig sind.

Ab heute sind folgende Kategorien von Arbeitnehmern, die nach Italien einreisen, von der Quarantänepflicht befreit:
– Besatzung der Transportmittel sowie reisendes Personal;
– Bürger aus EU-Staaten, Staaten des Schengener Abkommens sowie Andorra, Fürstentum Monaco, Republik San Marino, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Nordirland, die aufgrund nachgewiesener Arbeitsgründe nach Italien einreisen;
– Berufspendler, die aus nachgewiesenen Arbeitsgründen in das Staatsgebiet einreisen und aus diesem ausreisen, um an ihren Wohnsitz, in ihre Wohnung oder an ihren Aufenthaltsort zurückzukehren;
– Personal von Unternehmen mit Sitz in Italien für Reisen ins Ausland aufgrund nachgewiesener Arbeitsgründe für Aufenthalte von höchstens 72 Stunden (für spezifische Bedürfnisse um weitere 48 Stunden verlängerbar).

Ab dem 3. Juni 2020 unterliegen die Ein- und Ausreisen zwischen Italien und den EU-Mitgliedstaaten, den Staaten des Schengener Abkommens, dem Vereinigten Königreich, Nordirland, Andorra, Fürstentum Monaco, Republik San Marino und Vatikanstadt keinen Beschränkungen mehr.

Vom 3. bis 15. Juni 2020 sind aufgrund nachgewiesener Arbeitsbedürfnisse auch Reisen in und aus anderen Staaten als den oben genannten zulässig.

„Für eine stark exportorientierte Wirtschaft, wie die Südtiroler, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der es einfacher macht, aus Arbeitsgründen ins Ausland zu reisen und den wir, sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene über Confindustria, gefordert hatten. Jetzt braucht es aber unbedingt eine europäische Lösung, da derzeit jeder EU-Staat seine eigenen Regeln verabschiedet. Für Unternehmen, die auf unterschiedlichen internationalen Märkten tätig sind, ist es nicht einfach, sich unter den vielen verschiedenen geltenden Vorschriften zu orientieren“, so der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Federico Giudiceandrea.

Von: mk

Bezirk: Bozen