Von: luk
Bozen – In diesen Tagen haben zwei Urteile des Staatsrates 6.100 Quadratmeter Einzelhandelsfläche in Bozen Süd für rechtswidrig erklärt. Somit hat nun nach dem Bozner Verwaltungsgericht auch das Höchstgericht in Rom den Fall gleichermaßen entschieden. „Eine weitere Bestätigung für die Gültigkeit unserer Gesetze im Handel und in der Raumordnung“, zeigt sich der hds- Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erfreut.
„Mit diesen weiteren Urteilen wird abermals die gesetzliche Klarheit zur Regelung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten untermauert. Zur Einschränkung des Einzelhandels auf sperrige Güter in den Gewerbegebieten bestehen somit keine gesetzlichen Unsicherheiten“, betont hds-Präsident Philipp Moser. Diese Urteile seien lediglich die Folge der geltenden Bestimmungen in der Raumordnung. Diese folge dem Prinzip, dass Einzelhandel vornehmlich in den Orten und bewohnten Gebieten ausgeübt werden könne und nur in bestimmten Ausnahmefällen – wie für sperrige Güter – in den Gewerbegebieten.
Um diese und ähnliche Fälle in Zukunft von vornherein auszuschließen, sieht die neue Handelsordnung vor, dass es für die Ausübung von Einzelhandel ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern (in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern) bzw. ab einer Verkaufsfläche von 1.500 Quadratmetern (in Gemeinden über 10.000 Einwohnern) eine Handelsgenehmigung braucht. Eine einfache zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (Zmt), wie in diesem Fall, genügt nicht mehr. „Das bedeutet in der Konsequenz auch mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmer“, so Moser. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vor kurzem von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und wird nun im Landtag diskutiert und als Gesetz verabschiedet.
Der hds-Präsident ruft abschließend nochmals Sinn und Zweck des Einzelhandelsverbot in den Gewerbegebieten in Erinnerung: „Der Handel soll sich in den Orten und nicht außerhalb ansiedeln und weiterentwickeln können. Südtirol braucht lebendige, lebenswerte und attraktive Ortszentren in den Ballungsgebieten und im ländlichen Raum. Diese würden wiederum von der Frequenz der Menschen leben, die sie aus den verschiedensten Gründen aufsuchen. Und der Einzelhandel ist gemeinsam mit anderen ortsrelevanten Tätigkeiten wie der Gastronomie, dem ortsgebundenen Handwerk und den Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil dafür. Er soll deshalb in den Wohngebieten stattfinden, damit wir langfristig den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert eines belebten Ortes beibehalten können.“