Mehr Gerechtigkeit, weniger Streitfälle"

Enteignungen: Land aktualisiert Entschädigungskriterien

Freitag, 10. Juli 2026 | 15:50 Uhr

Von: luk

Bozen – Auf Vorschlag des Landesrats für Hochbau, Valorisierung des Vermögens, Grundbuch und Kataster, Christian Bianchi, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 10. Juli die neue Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Enteignungsentschädigung für Grundstücke beschlossen, die für die Verwirklichung von Bauwerken und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bestimmt sind. Damit werden die Neuerungen umgesetzt, die 2025 durch Änderungen des Landesgesetzes über die Enteignungen eingeführt wurden.

Die Maßnahme, so Bianchi, führe einheitliche technische Kriterien ein, die auf alle Enteignungsverfahren angewendet werden, die nach Inkrafttreten der Verordnung eingeleitet werden, und ersetze damit die seit 2010 geltenden Bestimmungen. Die neuen Regeln legen fest, wie der Wert von Grundstücken zu bestimmen ist, die für den Bau von Schulen, Sportanlagen, Parkplätzen, Infrastrukturen und anderen Einrichtungen von öffentlichem Interesse vorgesehen sind. Dabei soll gewährleistet werden, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eine Entschädigung erhält, die dem tatsächlichen Wert des Gutes vor der Auferlegung der Enteignungsbindung entspricht.

„Das Privateigentum ist ein Recht, das respektiert und geschützt werden muss, auch wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Deshalb wollten wir klare, einheitliche und transparente Kriterien festlegen, die allen die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsordnung der Republik, die Gleichbehandlung sowie die weitestgehende Begrenzung subjektiver oder übermäßig diskretionärer Auslegungen bei der Bewertung garantieren“, erklärt Bianchi.

„Ein transparenteres Bewertungssystem, das auf objektiven Kriterien beruht, bedeutet auch weniger Unsicherheiten und weniger Streitfälle. Wenn die Regeln von Anfang an klar sind, verringern sich die Auseinandersetzungen zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern, und es entstehen die Voraussetzungen, öffentliche Bauvorhaben innerhalb verlässlicher Zeitrahmen umzusetzen, ohne auf den Schutz der Eigentumsrechte zu verzichten“, betont der Direktor des Schätzamtes, Paolo Bega.

Ziel des Beschlusses sei es, die Verfahren im gesamten Land zu vereinheitlichen, faire Entschädigungen zu gewährleisten, die Rechtssicherheit zu erhöhen und ein besseres Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz des Privateigentums zu erreichen.

„Es handelt sich um eine Reform, die die Qualität der Verwaltungsverfahren verbessern wird. Gleiche Regeln für alle bedeuten mehr Vertrauen in die Institutionen, besseren Schutz für die Bürgerinnen und Bürger und eine effizientere öffentliche Verwaltung, die in der Lage ist, die notwendigen Maßnahmen für das Gebiet innerhalb der vorgesehenen Fristen umzusetzen“, schließt Bianchi.

Bezirk: Bozen

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