"Eeve im Wohnbau bringt abermals Ungerechtigkeit mit sich"

Erhöhung der Freibeträge bei Ersparnissen – Lob und Kritik vom ASGB

Montag, 02. Juli 2018 | 12:17 Uhr

Bozen – Seit Beginn 2017 muss bei den Ansuchen um eine Wohnbauförderung (Bau, Kauf, Sanierung) auch die Eeve-Erklärung abgegeben werden, und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden anhand eines „Faktors wirtschaftlicher Lage“ für jeden Gesuchsteller festgelegt. Auch das Ersparte muss angegeben werden, und die Sparsamen (über 100.000 zu Jahresende des Vorjahres) wurden von der Förderung entweder ausgeschlossen, oder jedenfalls stark benachteiligt. Der ASGB warnte davor – auch weil das Ersparte auf dem Konto einer Familie oft nicht getrennt ist, und ein einziges Konto für Frau und Mann zusätzlich für Benachteiligung sorgte. Jene Familien, welche zwei Konten hatten, schauten – je nach Verteilung der Ersparnisse zwischen Mann und Frau – bei Überschreiten auch nur eines Kontos durch die Finger. Dies widersprach der Grundausrichtung und einzelnen Artikeln im geltenden Wohnbauförderungsgesetz.

Auch auf Anregung des ASGB hat nun die Landesregierung mit Beschluss Nr.584 vom 19.06.18 diese Freibeträge für Einzelpersonen auf 150.000 und für Familien auf 250.000 erhöht – mit der Begründung, „um Antragstellende …nicht zu benachteiligen“. “Es müsste eigentlich heißen: „Nicht mehr zu benachteiligen.“”

“Was auf den ersten Blick gut aussieht, deckt die bisher gehandhabte Regelung auf: Es ist nun verschriftlicht, dass Bürger, die das Pech hatten, in den Zeitraum Anfang 17 bis Mitte 18 hineinzufallen, effektiv durch die neue Eeve-Regelung benachteiligt bzw. von Förderungen bis zu 67.000 Euro ausgeschlossen worden sind. Ein Gesetz darf aber niemals zwei Kategorien von Gesuchstellern schaffen: Die Pechvögel von 2017 und die Glücklichen vom zweiten Halbjahr 2018.” Der ASGB plädiert nun auf eine Übergangsbestimmung, um diese soziale Schieflage zu korrigieren, und weist darauf hin, dass die Kriterien, welche in der Eeve zusätzlich ausschlaggebend sind, ohnehin nicht mit dem Südtiroler Wohnbauförderungsgesetz konform seien.

“Im Fall einer Klage hätten Gesuchsteller, welche zur Förderung aufgrund dieser Widersprüche nicht zugelassen sind, gute Chancen, sich die Förderung erstreiten zu können. Aber wem ist da geholfen? Die Gesuchsteller brauchen jedenfalls Planungssicherheit im Wohnbau. Die Landesregierung bestätigt mit Beschluss, dass es durch die neue Eeve-Regelung von Anfang 2017 bis heute Benachteiligte gab (!). Mit dem neuen Beschluss wird aber nicht für alle Gerechtigkeit geschaffen, weil die Übergangsbestimmung fehlt.”

Der ASGB ist der Ansicht: “Wenn wir in Südtirol schon ein ausgesprochen gerechtes und konsolidiertes Wohnbaugesetz geschaffen haben, sollten wir uns nicht durch eine nachträglich zusammengebastelte Eeve-Regelung – einer Erbsenzählerei voller Ungerechtigkeiten – die soziale Gerechtigkeit zerstören lassen. Denn dieses Problem ist noch lange nicht das letzte, das die Eeve zum Leidwesen vieler Gesuchsteller mit sich bringt.”

Von: luk

Bezirk: Bozen