Von: mk
Bozen – Mit den Auswirkungen der Geburt auf die Beschäftigung der Eltern setzt sich das neueste Arbeitsmarkt News der Landesabteilung Arbeit auseinander. Das wesentliche Ergebnis der Studie: Der Erwerbsverlauf der Mütter ändert sich, jener der Väter bleibt meist unverändert.
Arbeits- und Familienleben sind eng miteinander verbunden, denn viele Beschäftigte sind Eltern. Wie wirkt sich dieses Ereignis auf die Arbeitsverhältnisse der Eltern – insbesondere der Mütter – aus? “Mit dieser Fragestellung setzt sich das neueste Arbeitsmarkt News auseinander”, erklärt der Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, und kündigt an, dass weitere, ebenso wichtige Fragestellungen in den nächsten Ausgaben des Arbeitsmarkt News behandelt werden, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf das Gehalt und die Rente, ob Frauen vor der Geburt gezielt eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst suchen oder ob bei öffentlichen Arbeitgebern mehr Kinder geboren werden als bei privaten.
Kehrt die Mutter nach der Kinderbetreuung wieder in die Arbeitswelt zurück, so tut sie dies in der Hälfte der Fälle in Teilzeit. Für jene Frauen, die vor der Geburt des ersten Kindes ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber hatten, sind die unmittelbaren Auswirkungen auf ihre Beschäftigung am geringsten. Sie behalten – hauptsächlich aufgrund der Möglichkeit eines Wartestandes ohne Arbeitsplatzverlust von bis zu drei Jahren – so gut wie alle ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Anders sieht es bei den Müttern mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem privaten Unternehmen aus. Rund 40 Prozent geben ihre unbefristete Beschäftigung innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes auf. Meist kündigen sie mangels helfender Familienangehöriger oder aufgrund nicht gewährter Teilzeit bzw. flexibler Arbeitszeit, aber auch weil sie sich der Kinderbetreuung widmen möchten.
Nach dem Ende der zumeist einjährigen Arbeitspause steigen die Mütter des “privaten” Sektors allmählich wieder in den Arbeitsmarkt ein. Sie erhalten aber Großteils nur mehr befristete Verträge und arbeiten häufiger in Teilzeit als die Mütter im öffentlichen Dienst.
Von den befristet beschäftigten Müttern im Privatsektor haben nach der Geburt des Kindes nur mehr 40 bis 50 Prozent eine Beschäftigung, während rund ein Viertel arbeitslos ist. War die vorwiegende Beschäftigung vor der Geburt im Gastgewerbe, so sinkt der Anteil der unmittelbar nach der Geburt weiterhin beschäftigten Mütter gar auf ein Viertel und steigt der Anteil der als arbeitslos eingetragen Mütter.