Von: APA/Reuters/AFP
Apple hat den jahrelangen juristischen Kampf um milliardenschwere Steuernachlässe in Irland verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass der US-Konzern insgesamt 13 Mrd. Euro an Steuerermäßigungen als unzulässige Beihilfen an Irland zurückzahlen muss. Google muss nach einem ebenfalls heute veröffentlichten EuGH-Urteil wegen Wettbewerbsvergehen rund 2,4 Mrd. Euro Strafe zahlen.
Der Gerichtshof kassierte das Urteil einer Vorinstanz zu den Apple-Steuervorbescheiden, die Irland dem US-Konzern erteilt hat, und stellte sich hinter die Position der EU-Kommission. Apple äußerte sich enttäuscht und kritisierte, die EU-Kommission ignoriere, dass der Konzern in den USA Steuern entrichtet habe. Irland erklärte, der Vorgang habe allenfalls historische Bedeutung. Gleichwohl überlegt die Regierung nun, was sie mit dem Geldsegen anfängt.
In dem Fall Apples geht es den EU-Behörden zufolge um Gewinne, die der US-Konzern außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschaftete. Die Europäische Kommission hatte 2016 entschieden, dass Irland Gesellschaften des US-Konzerns – der auf der Insel seine Europa-Zentrale eingerichtet hatte – von 1991 bis 2014 wettbewerbsverzerrende Steuervergünstigungen gewährt habe. Irland habe dem US-Konzern zeitweise eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese stelle eine staatliche Beihilfe an den US-Riesen dar und liefere ihm Vorteile im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Die Brüsseler Behörde ging dabei davon aus, dass Irland dem Tech-Riesen rechtswidrige Steuervergünstigungen in Höhe von insgesamt 13 Mrd. Euro gewährt habe. Apple hat im Rahmen der juristischen Streitigkeiten den Betrag bereits nach Irland überwiesen, dort ruht er auf einem Treuhandkonto.
Apple und Irland hatten sich gegen das Vorgehen gewehrt. Eine Vorinstanz hatte dann gegen die EU-Kommission entschieden. Doch der EuGH bestätigte nun endgültig den Beschluss der Brüsseler Behörde.
Die EU-Kommission konnte sich zudem in einem Rechtsstreit mit Google durchsetzen. Google müsse wegen der Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes eine milliardenschwere EU-Strafe zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof. Er wies eine Beschwerde der Alphabet-Tochter ab. Damit folgten die Richter dem Vorschlag der Generalanwältin. Eine untere Instanz hatte die 2,4 Milliarden Euro schwere Strafe ebenfalls bestätigt. Die EU-Kartellwächter hatten ihren Rekord-Bußgeldbescheid damit begründet, dass Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe, um Preisvergleichsdienste kleinerer europäischer Wettbewerber zu benachteiligen.
Apple geht infolge des Urteils von einem milliardenschweren Gewinnrückgang im laufenden Geschäftsjahr aus. Er werde voraussichtlich “im vierten Quartal des am 28. September 2024 endenden Steuerjahres eine außerordentliche Belastung aus der Einkommensteuer ausweisen”, erklärte der Konzern in einer Börsenmitteilung. Der Gewinnrückgang könne “bis zu zehn Milliarden Dollar” betragen.
Die SPÖ-Politikerin und EU-Abgeordnete Evelyn Regner sieht in dem Apple-Urteil einen “Präzedenzfall”, der “ein klares Signal an alle Großkonzerne sein sollte, ihre aggressive Steuerplanung zu überdenken”. “Denn jeder muss seinen gerechten Teil an Steuern einbringen”, wurde sie in einer Aussendung zitiert. Die globalisierungskritische Organisation Attac kritisierte “das Steuerdumping der Konzerne”. “Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind”, so David Walch von Attac Österreich in einer Aussendung.
Das Google-Urteil wurde zunächst überwiegend positiv kommentiert. Der deutsche Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten es als “historisch”. Für das zu Axel Springer gehörende Online-Preisvergleichsportal Idealo erklärte Mitgründer Albrecht von Sonntag, es sei ein “historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa”. Es sei entscheidend, “dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen”, erklärte außerdem der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender. Das Urteil schaffe in dieser Hinsicht mehr Klarheit.
Die Kartellbehörden in Europa wollen den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft sichern. Die Entscheidungen der Luxemburger Richter könnten den EU-Wettbewerbshütern Rückenwind in anderen Verfahren geben. Die Brüsseler Behörde ermittelt unter anderem gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Sie kann zudem auch auf den 2022 in Kraft getretenen “Digital Markets Act” (DMA) zurückgreifen, der den Wettbewerb sichern soll. Der DMA verpflichtet große Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für Konkurrenten zu öffnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes.
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