Von: mk
Bozen – Anlässlich des Europatages unterstreicht das Europäische Verbraucherzentrum Italien mit Sitz in Bozen erneut die konkrete Bedeutung der Europäischen Union im alltäglichen Leben seiner Bürgerinnen und Bürger – insbesondere beim Verbraucherschutz. Vom Recht auf Entschädigung bei Flugausfällen bis hin zur Transparenz der Preise beim Onlinekauf: Europa sei – und müsse auch weiterhin – ein Garant für Schutz, Fairness und Bürgernähe sein.
Derzeit wird jedoch in Brüssel ein Vorschlag diskutiert, der das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zutiefst beunruhigt: Die Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 birgt die Gefahr eines Rückschritts für Millionen europäischer Flugpassagiere.
„Europa zu feiern bedeutet auch, das zu verteidigen, was es stark und bürgernah macht: die vorgesehenen Rechte. Es ist wichtig, diese Errungenschaften mit Regelungen zu bewahren, welche die bisher anerkannten Schutzmechanismen nicht schwächen, sondern im Gegenteil zusätzliche Schutzmechanismen einführen, um das Vertrauen in das europäische Projekt weiterhin zu stärken“, erklärt Maria Pisanó, Direktorin des EVZ Italien.
Fluggasrechte in Gefahr? Warum die geplante Reform besorgniserregend ist
Auf der Grundlage der 20-jährigen Erfahrung des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren ECC-Net weist das EVZ Italien auf die wichtigsten kritischen Punkte des Vorschlags hin:
· Entschädigungen erst nach sehr großen Verspätungen: Heute sind Ausgleichszahlungen schon ab drei Stunden Verspätung fällig. Nach dem neuen Vorschlag würde es einer Verspätung von 5, 9 oder sogar zwölf Stunden bedürfen, um Anspruch auf einen Entschädigung zu haben, je nach Entfernung des Fluges. Etwa 85 Prozent der Fluggäste, die unter der heutigen Regelung einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, würden diesen verlieren.
· Verspätete Erstattung und Umbuchung: Die Fluggesellschaften könnten nach der Annullierung eine anderweitige Beförderung auf einen Ersatzflug bis zu 12 Stunden später aufschieben.
· Mehr Macht für die Fluggesellschaften, weniger Rechte für die Fluggäste: Die Reform weitet die „außergewöhnlichen“ Umstände aus, die die Fluggesellschaften von der Haftung befreien, und ignoriert einen Großteil der in den letzten 20 Jahren gereiften passagier freundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Appell des EVZ: Ja zu einer Reform, aber um Rechte zu stärken!
Das EVZ Italien fordert die Europäische Union auf, den Kurs zu korrigieren und die Fluggastrechte zu stärken, statt sie abzuschwächen. Zu den wichtigsten Forderungen gehören:
· Strengere Regeln für Online-Buchungsplattformen.
· Verbot von No-Show-Klauseln, die die Passagiere benachteiligen.
· Besserer Schutz im Falle der Insolvenz der Fluggesellschaften von Unternehmen.
· Obligatorische Teilnahme der Flugunternehmen an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren.
· Klarheit in Bezug auf Gepäck, Tarife und Hilfeleistungen.
„An diesem Tag möchten wir betonen, wie präsent Europa im Leben der Bürgerinnen und Bürger durch den Schutz ihrer Rechte geworden ist, ein Streben, das sich auch in der Arbeit des Europäischen Verbraucherzentrums widerspiegelt.” Es ist wichtig, weiterhin Instrumente zu unterstützen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern wertvolle Hilfe bieten und so ihre Verbindung zu einem Europa stärken, das auf ihre Bedürfnisse eingeht“, unterstreicht Stefano Albertini, Koordinator des Bozner Büros des EVZ.
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