lvh hat Situation im Blick

Fahrradträger: Aussetzung bringt Chance für Neuregelung

Mittwoch, 24. Januar 2024 | 11:58 Uhr

Bozen – Mit einer Verordnung vom 19. Jänner 2024 des Staatsrates wurden die neuen Richtlinien für die gelegentliche Anbringung von Fahrradträgern auf Fahrzeugen der Kategorie M1 (Pkw und Wohnmobile) aufgehoben. Diese hatte besagt, dass Fahrräder auf Radträgern nicht breiter sein dürfen als das Auto selbst. Dadurch gelten weiterhin die alten Richtlinien. Das heißt jedoch auch, dass die Aufhebung der neuen Bestimmungen noch nicht endgültig ist.

Durch die Aufhebung gelten, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofs, weiterhin die alten Richtlinien. Mehrere Berufsgemeinschaften im lvh befürworten die Maßnahmen.

“Der lvh hat seinerseits die Bestimmungen von Anfang an angefochten, ganz besonders Dank der Obfrau der Kfz-Mechatroniker Julia Genetti, des Obmanns der Berufsgruppe Metall, Dietmar Mock, sowie des Obmanns der Mietwagenunternehmer Hansjörg Thaler. Die Bemühungen des lvh finden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kraftfahrzeuge, der Verbraucherzentrale und dem CNA statt. Alle begrüßen daher die vorläufige Aussetzung der jüngsten Maßnahmen zu Ski- und Fahrradträgern”, heißt es in einer Aussendung.

„Diese neuen Richtlinien werden einstimmig von allen Verbänden abgelehnt“, unterstreicht Julia Genetti, Obfrau der Kfz-Mechatroniker im lvh. „Die Aussetzung der Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Der Obmann der Berufsgruppe Metall im lvh, Dietmar Mock, schlägt in die gleiche Kerbe: „Bei der Verordnung handelt es sich um eine absolut nicht umsetzbare Regelung, dass sie nun, bis auf Weiteres, aufgehoben wurde, ist nur folgerichtig. Wir setzten uns auch weiterhin für eine Endgültige Abschaffung ein“, so Mock abschließend.

Der lvh wird die Vorgänge weiterverfolgen und über die Entwicklung entsprechend berichten.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare
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faif
faif
Superredner
3 Monate 11 Tage

…wenn ich mal so in die runde fragen darf: warum befinden wir uns eigentlich in der EU??…. mein fahrradträger ist geprüft und zugelassen.
ist er ordnungsgemäß montiert darf ich überall fahren, außer in italien??
so ein schwachsinn

krokodilstraene
krokodilstraene
Universalgelehrter
3 Monate 11 Tage

…und dann sollte der Fahrradträger auch noch in den Fahrzeugschein eingetragen und eigens zusätzlich kollaudiert werden…

Haben die da unten in Rom den ganzen Tag nichts zu tun, dass ihnen solch abstruse Vorschriften einfallen???

Dann wäre höchst an der Zeit, darüber nachzudenken, ob man die da unten in Rom wirklich alle braucht…!!!

Der Bayer
Der Bayer
Grünschnabel
3 Monate 11 Tage

mal eine Frage : was war die neue Verordnung? Hab keine Ahnung um was es geht und aus dem Bericht geht das auch nicht hervor.

krokodilstraene
krokodilstraene
Universalgelehrter
3 Monate 11 Tage

die übliche “Verzapfung” ohne Hirn und Verstand geschrieben und in einer “stillen Aktion” vorerst wieder ausgesetzt

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