Einkommenssituation im Auge behalten

Falsche Ticketbefreiung: Sanitätsbetrieb verschickt Zahlungsaufforderungen

Dienstag, 23. April 2019 | 15:38 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb verschickt gerade Zahlungsaufforderung wegen falscher Ticketbefreiungen. Für die Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen können die Bürgerinnen und Bürger eine Eigenerklärung abgeben, die das Wirtschafts- und Finanzministerium in Rom regelmäßig überprüft. Bei Abweichungen muss der Sanitätsbetrieb die zu Unrecht nicht bezahlen Ticketbeträge sowie eine Verwaltungsstrafe einfordern, was aktuell geschieht.

In diesen Tagen erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben von Seiten des Sanitätsbetriebes mit der Zahlungsaufforderung für die Differenz bzw. für die Verwaltungsstrafe. Für Rückfragen und Klärungen hat der Sanitätsbetrieb eigene Info-Nummern eingerichtet. Der verantwortliche Abteilungsdirektor Martin Matscher erinnert daran, dass die Eigenerklärungen für Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen wirtschaftliche Vergünstigungen ermöglichen und deshalb sorgfältig jedes Jahr auszufüllen sind. Es ist dabei das gesamte Bruttoeinkommen der Familie (Ehepaar) zu berücksichtigen.

Nach abgeschlossener Überprüfung der Eigenerklärungen übermittelt das Ministerium allen Sanitätsbetrieben jedes Jahr die Listen jener Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Eigenerklärung nicht mit dem Einkommen laut Steuererklärungen übereinstimmt (Ticketbefreiungen aus finanziellen Gründen E01/Personen unter sechs oder über 65 Jahren, E21/Kinder von sechs bis 14 Jahren, E22/zu Lasten lebende Kinder, E02/Arbeitslosigkeit, E03/Sozialrente und E04/Mindestrente). Der Sanitätsbetrieb bedauert die relativ hohe Zahl an falschen Eigenerklärungen: „Leider geben noch immer viele Bürger diese Eigenerklärungen leichtfertig ab. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen jedoch eingehalten werden, weshalb eventuelle Nachforderungen und Verwaltungsstrafen unumgänglich sind.“

Auch wenn etwa in einem Jahr die Einkommenssituation oder die Familienzusammensetzung eine Ticketbefreiung ermöglicht, kann dies im Jahr darauf anders sein. Die Höchstgrenzen bzw. die diesbezügliche Familienzusammensetzung muss jede Person selbst im Auge behalten, damit meist unbeabsichtigte Falscherklärungen nicht mehr vorkommen.

 

Für Informationen wurden folgende Info-Hotlines eingerichtet

(Mo-Fr 09.00 – 12:00 Uhr, Do 14.00 – 16.00 Uhr):

Bozen                  Tel. 0471 909159

Brixen                  Tel. 0472 813640

Meran                  Tel. 0473 496703

Bruneck               Tel. 0474 586502

Von: luk

Bezirk: Bozen