Neue Namen für Landesämter versprechen laut Heimatpflegeverband nichts Gutes

“Fatales Signal”

Freitag, 17. Januar 2020 | 12:33 Uhr
Update

Bozen – In einem offenen Brief kritisiert der Südtiroler Heimatpflegeverband die Umbenennung mehrerer Landesämter. So wurde etwa das Amt für Naturparke in Amt für Natur umbenannt und das Amt für Landschaftsschutz in Amt für Landschaftsplanung.

Der Heimatpflegeverband befürchtet, dass man sich dadurch vom Schutzgedanken entfernt.

Nachfolgend der offene Brief in voller Länge:

 

Umbenennung einiger Landesämter

Sehr geehrte Landesregierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete!
Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 1116 vom 17.12.2019 die Führungsstruktur der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung sowie der Abteilung Denkmalpflege abgeändert, d.h. Ämter dieser Abteilungen neu geordnet, zusammengelegt und teilweise auch neu benannt.

Mit Befremden stellen wir dabei fest, dass bei der Umbenennung die Ämterbezeichnungen „Landschaftsökologie“, „Naturpark“ und „Landschaftsschutz“ eliminiert wurden.

• Das Amt für Landschaftsökologie wird gänzlich eliminiert und auf die verbleibenden zwei Ämter aufgeteilt.
• Anstatt Amt für Naturparke heißt es nunmehr Amt für Natur: Soll das weniger verbindlich wirken?
• Und das Fatalste: Das Amt für Landschaftsschutz wird in Amt für Landschaftsplanung umbenannt! „Nomen est omen“: Man schützt die Landschaft nicht mehr, man verplant sie!

Das ist in unseren Augen eine völlig falsche Botschaft! Will man sich vom Schutzgedanken auch in der Bezeichnung möglichst weit entfernen, damit die Verplanung noch mehr in den Vordergrund treten kann? Ist die Landschaft nur mehr Projektionsfläche für handfeste planerische und wirtschaftliche Interessen?

Auch wenn uns sehr wohl bewusst ist, dass nicht die Bezeichnung der Landesämter die Qualität der Arbeit, die dort ausgeführt wird, bestimmt, so ist diese Umbenennung doch ein fatales Signal.

Die Obfrau des HPV

Dr. Claudia Plaikner

LR Kuenzer: “Landschaftsplanung ist der beste Landschaftsschutz”

In ihrer Stellungnahme zur Kritik des Heimatpflegeverbandes hat Landesrätin Hochgruber Kuenzer die Landschaftsplanung als besten Landschaftsschutz bezeichnet.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hebt in ihrer Stellungnahme die Sinnhaftigkeit der Reorganisation und Umbenennung einiger Ämter der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung hervor. “Landschaftsplanung bedeutet direkter Schutz der Landschaft”, betont die Landesrätin.

“Die Begriffe Landschaftsplanung und Raumplanung dürfen nicht miteinander verwechselt werden”, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer: Während durch die Raumplanung die Lebensräume des Menschen gestaltet würden, werde durch die Landschaftsplanung die Landschaft als Ganzes geschützt.

Eigenes Amt für Natur

“Das neue Gesetz Raum und Landschaft sieht erstmals geschützte Landschaftsteile vor, die zur Biodiversität und landschaftlichen Vielfalt sowie zur ökolgischen Stabilität und Durchlässigkeit im Biotopverbund beitragen”, unterstreicht die Landesrätin. “Zukünftig werden wir Landschaftsplanung zur Aufwertung der natürlichen Lebensräume nutzen und schützenswerte Landschaftsteile in ihrer Erhaltung sichern. Unterstütz wird dies mit einem eigenen Amt für Natur”, kündigt Kuenzer an.

Reorganisation der Sachbereiche Natur und  Landschaft

An der Umstrukturierung und Zusammenführung von Kompetenzen wurde in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung seit mehr als über einem Jahr gearbeitet. Der erste Schritt war die Zusammenlegung der Ämter für Ortsplanung Nord-Ost und Ortsplanung Süd-West zum Amt für Gemeindeplanung. In einem zweiten Schritt ging es um die Reorganisation der Sachbereiche Natur und Landschaft, um die mit dem Gesetz gestellten Anforderungen bestmöglich umsetzen zu können.

Mit der neuen Namensgebung habe man sich intern intensiv auseinandergesetzt, erklärt die Landesrätin. Für die neue Bezeichnung der Ämter, Amt für Natur und Amt für Landschaftsplanung, entschied man sich schließlich im mehrheitlichen Konsens.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen