Von: mk
Bozen – Waren in den Jahren mit starkem Feuerbrandbefall – wie 2011 und 2017 – rund 200.000 Euro an Beihilfen nötig, um die Schäden durch Feuerbrand abzufedern, so wurden in den letzten fünf Jahren weniger als zehn Anträge pro Jahr eingereicht. “Dennoch ist Feuerbrand eine Krankheit, die ernst genommen werden muss und die teilweise die Rodung ganzer Anlagen notwendig macht”, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung bei der Sitzung am heutigen Dienstag (6. Dezember) beschlossen, die Beiträge auf Grundlage der “de minimis”-Regelung im Falle von amtlich angeordneten Rodungen infolge von Feuerbrandbefall weiterhin zu gewähren.
Doppelte Deckelung: Mindestschaden und Maximalwert
Beschlossen wurde eine doppelte Deckelung: Beihilfen zum teilweisen Ausgleich der durch die Rodung entstandenen Verluste werden ab einem Mindestschaden von 5000 Euro gewährt, wobei ein Landwirt maximal für drei aufeinanderfolgende Jahre einen entsprechenden Antrag stellen kann. Die Gesamtsumme der gewährten Behihilfe darf einen Maximalwert von insgesamt 25.000 Euro nicht übersteigen.