Damit der Koffer nicht verloren geht

Flugreisen – Tipps und Informationen zum Reisegepäck

Freitag, 20. August 2021 | 10:42 Uhr

Bozen – Leider kann es passieren, dass das aufgegebene Fluggepäck nicht, zu spät oder beschädigt ankommt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gibt Informationen und Tipps zu Gepäckreklamationen.

Auf bestimmte Dinge sollte man bereits beim Buchen achten. „Kontrollieren Sie auf der Internetseite der Fluggesellschaft, wie viele Gepäckstücke Sie aufgeben und als Handgepäck mitführen dürfen, das erlaube Höchstgewicht und die erlaubten Höchstmaße”, erklärt das EVZ. Achtung: Einige Fluggesellschaften bieten bei bestimmten Tarifen kein Freigepäck an!
Wenn Hin- und Rückflug mit verschiedenen Fluggesellschaften gebucht werden, muss man sich an die Bestimmungen der Fluggesellschaft, welche den jeweiligen Flug durchführt, halten.

Auch fürs Kofferpacken gibt es Tipps:Benutzt einen bunten und stabilen Koffer! Ein auffälliger Koffer wird nicht so leicht verwechselt und erleichtert die Suche auf dem Gepäckband.
“Machen Sie Fotos und erstellen Sie eine Liste des Kofferinhalts. Somit können Sie nachweisen, was Sie eingepackt haben und den guten Zustand des Koffers belegen”, rät das EVZ außerdem.

Kontrolliert, welche Gegenstände im Handgepäck und welche im aufgegebenen Gepäck befördert werden müssen: Medikamente, Wertgegenstände (z. B. Schmuck, elektronische Geräte), Schlüssel, Reisedokumente, Bargeld, zerbrechliche und verderbliche Güter müssen immer im Handgepäck befördert werden!

Achten sollte man auch auf die erlaubten Höchstgrenzen bei Flüssigkeiten im Handgepäck.

Beschädigtes, verlorenes, verspätetes Reisegepäck – was tun?

“Sie müssen am Flughafen unverzüglich am Lost & Found-Schalter reklamieren. Dabei wird der sogenannte PIR (Property Irregularity Report) ausgefüllt. Wenn der Koffer beschädigt wurde, sollten Sie außerdem Fotos machen, um den Schaden festzuhalten”, erklärt das EVZ. Nachdem der PIR ausgefüllt wurde, muss der Passagier eine schriftliche Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft schicken, und zwar unter Einhaltung der folgenden Fristen:

– bei Gepäckbeschädigung: sieben Tage (ab dem Flugdatum)

– bei Gepäckverspätung: 21 Tage (ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde).

Kostenlose Musterbriefe findet man unter: https://www.euroconsumatori. org/de/flugreisen_ gepaeckreklamationen.

„Das Montrealer Übereinkommen, welches die Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr regelt, sieht einen Schadenersatz von bis zu 1.288 Sondererziehungsrechten (SZR) vor, dies entspricht ca. 1.500 Euro“, erklärt Milena Favretto vom EVZ und fährt fort: „Sollte der Wert des Gepäckstücks samt Inhalt höher sein, ist es ratsam, eine entsprechende Gepäckversicherung abzuschließen.“

Von: mk

Bezirk: Bozen