Kriterien überarbeitet

Förderung zum Bau von Seilbahnen: Frist für Gesuche verlängert

Dienstag, 21. Februar 2017 | 15:01 Uhr

Bozen – Bis zum 30. September 2017 hat die Landesregierung die Frist verlängert, innerhalb der Fördergesuche für den Bau von Seilbahnanlagen eingereicht werden können.

Derzeit werden  im Landesamt für Seilbahnen die Kriterien für die Vergabe von Beiträgen zur Optimierung des öffentlichen Seilbahnbeförderungsdienstes überarbeitet. „Das derzeitige Beitragsgesetz ist nun 20 Jahre alt und muss an die modernen Erfordernisse und auch formal angepasst werden“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Folglich hat die Landeregierung auch den Termin für die Abgabe von Fördergesuchen für den Bau und die Modernisierung von Seilbahnanlagen bis zum 30. September 2017 verlängert. „Vor allem ist es wichtig, dass im Seilbahnsektor in Qualität und in Sicherheit investiert wird”, sagt Mobilitätslandesrat Mussner. Investitionen in Seilbahnen hätten zweimal eine positive Auswirkung auf Wirtschaft und Arbeitsplätze, zum einen bei den Herstellerfirmen, die lokal angesiedelt seien und zum anderen als tragende Säule des Tourismus, so der Landesrat. „Aufstiegsanlagen sind die traditionsreichsten, innovativsten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel in Südtirol und mit einem Jahresumsatz von mehr als 290 Millionen Euro auch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung“, betont Mussner.

Gefördert wird der Bau neuer Personenbeförderungsanlagen mittels Luftseilbahnen, Standseilbahnen oder Skiliften, ebenso wie Investitionen zur Qualitätssteigerung, zur technischen Innovation oder zur Kapazitätserweiterung bestehender Anlagen. Beiträge gibt es es auch für den Austausch von Teilen der Anlagen oder die technische Verbesserung der Fahrkartenausgabe und -lesegeräte.

Von: luk

Bezirk: Bozen