lvh: "Unscheinbar, aber wertschätzend"

Fotografien von nun an 70 und nicht 20 Jahre geschützt

Donnerstag, 18. Dezember 2025 | 09:59 Uhr

Von: Ivd

Bozen – „Es sind oft die kleinen Verschiebungen im Gesetz, die Großes über eine Branche verraten“, meint der lvh. „Das Gesetz 182/2025, veröffentlicht am 2. Dezember, enthält eine solche Verschiebung: eine Änderung, die auf den ersten Blick technisch wirkt, auf den zweiten aber eine grundsätzliche Frage berührt – wie viel Wert wir einer Fotografie zuschreiben.“

Bislang verloren, in Italien, sogenannte „einfache Fotografien“ – also Bilder ohne ausdrücklich anerkannten „kreativen Charakter“ – nach 20 Jahren ihren exklusiven Schutz. Ab heute 2025 gilt etwas anderes: Der Schutz wird auf 70 Jahre ausgeweitet. Ein Zeitraum, der bislang nur „echten Werken“ vorbehalten war.

Was bedeutet das? Vor allem eines: Der Gesetzgeber zweifelt daran, dass die alte Grenze zwischen „kreativ“ und „nicht kreativ“ noch zeitgemäß ist. Der Blick durch den Sucher, die Wahl des Moments, die Technik, die Nachbearbeitung – all das ist heute Teil eines kreativen Prozesses. Und wer einmal gesehen hat, wie viel Können in professioneller Fotografie steckt, wird sich fragen, warum nur ein Teil davon urheberrechtlich als „Werk“ gelten soll, moniert der lvh.

Harald Wisthaler, Obmann der Fotografen und Filmemacher im lvh, bringt diesen Wandel auf den Punkt: „In einer Zeit, in der Bilder massenhaft entstehen, wird oft übersehen, wie viel Handwerk und Erfahrung hinter professioneller Fotografie stehen. Der verlängerte Schutz ist ein klares Signal: Unsere Arbeit hat Wert – und verdient langfristige Anerkennung.“

Die neue Regelung kippe diese Logik nicht völlig, aber sie strecke sie. „Sie erkennt den Wert einer Fotografie auch dann an, wenn das Kreative nicht offiziell bestätigt ist. Sie stärkt den wirtschaftlichen Schutz der Fotografinnen und Fotografen – von der Reproduktion über die Verbreitung bis zur kommerziellen Nutzung – und sie verschiebt das Gleichgewicht ein Stück weit zu ihren Gunsten“, so Wisthaler.

Dass diese Änderung nicht zufällig kommt, zeigte ein Blick hinter die Kulissen: Confartigianato Fotografi war im Mai 2025 vor der Kulturkommission der Abgeordnetenkammer angehört worden. Der laufende Gesetzesvorschlag DDL 2224 geht sogar noch weiter: Er will den Fotografen, bzw. die Fotografin als Autor konsequent stärken, den kreativen Prozess als Einheit betrachten und die Unterscheidung in einfache vs. kreative Fotografie überwinden.

„Die jetzige Reform ist also weniger Abschluss als Auftakt. Ein Schritt auf einem Weg, an dessen Ende eine Idee steht, die lange selbstverständlich war – bis die digitale Bilderflut sie uns hat vergessen lassen: Jedes Bild hat einen Urheber. Und jedes Bild hat einen Wert“, so Wisthaler abschließend.

Bezirk: Bozen

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