Von: mk
Bozen – Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften, die in Werbung investieren, profitieren von einem Steuerbonus. Kampagnen in Zeitungen, Zeitschriften, Radio und TV lohnen sich demnach auch heuer wieder. Ansuchen können noch bis 31. März 2022 bei der Agentur für Einnahmen gestellt werden.
Bekanntlich hat der italienische Staat im Jahr 2018 eine Förderung für Investitionen in Werbung ins Leben gerufen und seitdem – mit einigen Abänderungen – beibehalten. Das bedeutet: Auch für 2022 gibt es für Werbekampagnen in Zeitungen und Zeitschriften, Radio- und TV-Sendern ein Steuerguthaben von bis zu 50 Prozent aller förderbaren Werbeaufwendungen.
Die Bedingung, dass Werbeinvestitionen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 1,0 Prozent steigen müssen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, entfällt übrigens im Jahr 2022.
Das Ansuchen besteht aus zwei Erklärungen: Der Vormerkungsantrag kann zwischen dem 1. und 31. März 2022 bei der Agentur für Einnahmen eingereicht werden. Dieser Antrag enthält die im Vorjahr getätigten Investitionen sowie die Beträge der bereits getätigten sowie der geplanten Aufwendungen für das Jahr 2022.
Bei der zweiten Erklärung handelt es sich um eine Ersatzerklärung der angefallenen Kosten, die zwischen 1. Jänner und 31. Jänner 2023 abgegeben werden muss. Sie enthält die Beträge der tatsächlich angefallenen Kosten.
Topf mit 90 Millionen Euro
Ausgenommen von der Förderung sind Online-Werbung – etwa in sozialen Netzwerken oder in Suchmaschinen – und Plakate, Broschüren oder ähnliche Printprodukte. Auch Werbung in ausländischen Medien wird nicht gefördert. Nebenspesen wie Druckkosten, Vermittlergebühren, Beratungen, usw. sind ebenfalls nicht Teil der Förderung.
Zudem kann das Steuerguthaben – in Bezug auf dieselben Ausgabenposten – mit anderen steuerlichen Begünstigungen nicht kumuliert werden und unterliegt der „De-Minimis“-Regelung.
Insgesamt befinden sich 90 Millionen Euro im staatlichen Fördertopf, die für Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften zur Verfügung stehen.