Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrat Schuler die Gemeindeaufenthaltsabgabe für den Tourismussektor angepasst. Am 1. Jänner 2024 treten die abgeänderten Tarife in Kraft.
Zur Gemeindeaufenthaltsabgabe hatte es im Vorfeld mehrere Abstimmungen mit den wichtigsten Interessenvertretungen gegeben, jetzt ist die Änderung der Durchführungsverordnung beschlossen. “Es wird als nötig erachtet, die Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe abzuändern, um unter anderem die Querfinanzierungen an die IDM durch den Landeshaushalt reduzieren zu können”, erläutert Landesrat Arnold Schuler.
Im gesetzlichen Sinne ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe eine Steuer, die der Tourismusförderung dienen soll und vom Gast bezahlt wird. Ab 1. Jänner 2024 gehen 70 Prozent der Einnahmen an die Tourismusorganisationen, wovon zehn Prozent für Gemeinschaftsprojekte mit dem Sonderbetrieb “Innovation Development Marketing Südtirol/Alto Adige” (IDM) vorgesehen sind. Die restlichen 30 Prozent erhält die IDM. “Diese Aufteilung haben wir mit den Betroffenen besprochen, sie sieht eine Mehreinnahme für alle vor und wurde gutgeheißen”, sagt Schuler.
Neu definiert wurde auch, dass Schul- und Jugendgruppen (mindestens zehn minderjährige Mitglieder) keine Gemeindeaufenthaltsabgabe entrichten müssen. Alle anderen bezahlen wie bisher je nach Beherbergungskategorie: 2,50 Euro in 5-, 4S-, 4-Sterne-Betrieben, 2 Euro in 3-Sterne-, 5-Blumen- oder 5-Sonnen-Betrieben. Für alle anderen Betriebe beträgt die Abgabe 1,50 Euro.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Abgabe zur Finanzierung von tourimusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung kann jeweils innerhalb 30. Juni beschlossen werden, ab 1. Jänner des Folgejahres wird sie wirksam. In der Erstanwendung wird diese Frist mit 30. November festgelegt und wird mit Jahresbeginn greifen.