Von: luk
Bozen – Seit 31. Jänner ist das Gesetz über die aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung in Kraft, das es Patientinnen und Patienten ermöglicht, eigenständig über die letzte Phase des Lebens zu entscheiden und unter anderem eventuelle lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. “In Südtirol ist die Autonomie des Patienten schon seit vielen Jahren entscheidend, jetzt wurde sie auf staatlicher Ebene auf eine ordentliche rechtliche Basis gestellt”, betonte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker heute bei der Vorstellung der Leitlinien. “Vielleicht entscheide ich mich für eine palliative Behandlung, vielleicht will ich einfach nur noch sterben dürfen. Auch dieser Wunsch eines Patienten sollte Berücksichtigung finden”, fuhr sie fort. Wichtig sei es, dass jeder Mensch diese Entscheidung für sich selbst treffen darf – und zwar dann, wenn er das noch kann. “Dieses neue Gesetz gibt auch dem Arzt die Möglichkeit, den Willen seiner Patientinnen und Patienten in seine Entscheidung einfließen zu lassen”, betonte sie.
“Viele Menschen wollen mitentscheiden”, hielt Herbert Heidegger, Vorsitzender des Ethikkomitees, fest. Das neue Gesetz regle wichtige Punkte dieser Mitbestimmung. So sei es etwa vorgeschrieben, dass jeder Mensch genau über seinen Gesundheitszustand informiert wird, über Diagnose und Prognose. Das Gesetz erkenne aber beispielsweise auch die künstliche Ernährung ausdrücklich als eine medizinische Maßnahme an. “Daraus folgt, dass sie jetzt auch rechtswirksam abgelehnt werden kann”, erklärte der Primar. Was die Abfassung der Patientenverfügung betrifft, betonte Heidegger, dass sie “gut gemacht” werden, sprich klar und so abgefasst werden müsse, dass sie anwendbar ist. “Es ist für jeden Menschen eine große Herausforderung, eine solche Erklärung aus dem Stegreif zu schreiben”, sagte er, dazu brauche es fachliche Hilfe, die die Ärzte gerne anbieten. Auch Ärztekammerpräsidentin Monica Oberrauch betonte, wie wichtig das Gespräch zwischen Arzt und Patienten sei. Sie wies auch darauf hin, dass es wichtig sei, eine Vertrauensperson namhaft zu machen.
“Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist es auch, dass die Verfügungen in den Gemeinden kostenlos hinterlegt werden können”, sagte Landesrätin Stocker. Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer betonte, dass die Bürger ihre Verfügungen in den Wohnsitzgemeinden abgeben. Die Gemeinden nehmen die Erklärungen entgegen, kontrollieren die Personalien, registrieren die Verfügungen und bewahren das Original auf, es sei aber nicht ihre Aufgabe – und auch nicht Recht –, den Inhalt der Verfügungen zu prüfen. Auch Formulare liegen in den Gemeinden nicht auf. In der Broschüre zur Patientenverfügung dagegen ist ein entsprechender Vorschlag enthalten.
Damit Ärzte im Notfall feststellen können, ob ein Patient eine lebensverlängernde Maßnahme ablehnt, soll die Verfügung Teil der elektronischen Gesundheitsakte werden. “Zur Umsetzung dieser Akte laufen derzeit letzte Gespräche, wir sind auf einem guten Weg”, zeigte sich Stocker zuversichtlich. Und sobald das zentrale Register auf Staatsebene eingerichtet ist – auch dieses sieht das Gesetz vor – werden alle Patientenverfügungen auch in diesem erfasst.