Von: mk
Bozen – Neue Planungsinstrumente soll das neue Gesetz Raum und Landschaft bringen. Am Freitag wurde darüber mit Institutionen und Interessensvertretern diskutiert.
Drei Wochen nach der Vorstellung des Rohentwurfes des neuen Gesetzes Raum und Landschaft durch Landesrat Richard Theiner hat am Freitag die erste Diskussionsrunde mit den Vertretern von Verbänden und Institutionen stattgefunden. Es ging darin um die künftigen Instrumente zur Raum- und Landschaftsplanung sowie um die Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden.
Diese Aufgabenteilung wird dank des neuen Gesetzes Raum und Landschaft eine klare sein: Das Land beschränkt sich darauf, landesweit Strategien vorzugeben, die konkrete Planung nehmen die Gemeinden wahr. Größte Neuerung ist die Einführung der Gemeinde- und der übergemeindlichen Entwicklungspläne. “Darin geben die Gemeinden – am besten in Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn – Entwicklungsziele und -strategien vor, definieren den Wohn- und Gewerbeflächen-Bedarf und suchen nach Mobilitätslösungen”, erklärte Landesrat Theiner. “Mit den Entwicklungsplänen stellen wir sicher, dass sich die Gemeinden Gedanken über eine ganzheitliche und koordinierte Entwicklung machen und so den Weg in die Zukunft weisen”, so Theiner zu Sinn und Zweck der Pläne. Auf die Entwicklungspläne bauen deshalb auch die Bauleit- und Durchführungspläne auf.
Diskutiert wurde am Freitag zudem über die Verfahren zur Genehmigung der verschiedenen Planungsinstrumente. “Wir wollen die Fristen überschaubar halten, zugleich aber Land und Gemeinden genügend Zeit lassen, die Pläne detailliert zu analysieren”, sagte der Landesrat. Denn: “Je besser die Pläne sind, desto schneller können danach die Verfahren zum Erhalt einer Baugenehmigung abgewickelt werden, was wiederum direkt dem Bürger zugute kommt”, so Theiner.
Dem Bürger zugute komme auch seine Einbindung in die Planungsverfahren. “Alle Pläne werden veröffentlicht”, so der Landesrat, “und gerade Pläne, die die Lebenswelt der Bürger direkt betreffen, werden breitestmöglich mit den Betroffenen diskutiert.” Weiter diskutiert wird auch der Gesetzentwurf Raum und Landschaft. Wer sich selbst eine Meinung bilden will, findet den Entwurf im Südtiroler Bürgernetz (http://www.provinz.bz.it/natur-raum/land-raum-mitdenken.asp). Die Diskussion kann auch via Twitter (@RaumLandschaft) verfolgt werden.
SVP-Landeslandwirtschaftsausschuss zu Gesetzentwurf Raum und Landschaft
Der SVP- Landeslandwirtschaftsausschuss hat gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Landesräten Richard Theiner und Arnold Schuler den Gesetzentwurf zu Raum und Landschaft intensiv diskutiert.
Der Vorsitzende Viktor Peintner wies darauf hin, dass es bei Raumordnung und Landschaftsschutz immer auch um die Rechte der Grundeigentümer gehe, die geschützt werden müssen. Für die Bauern sei Grund und Boden die Existenzgrundlage. Es sei wichtig, dass die SVP als Sammelpartei auch die Interessen der Bauern im Auge habe und die Politik bei der Umsetzung des Gesetzes das letzte Wort habe.
Für den Landeslandwirtschaftsausschuss bedarf der erste nun vorliegende Entwurf des Gesetzes einer gründlichen Überarbeitung, so gebe es Verfahrensunklarheiten, die Gefahr einer Beschneidung der Kompetenzen der Bürgermeister, vor allem im Bereich Landschaftsschutz eine weitere Bürokratisierung und eine zu starke Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen. Der SVP- Landeslandwirtschaftsausschuss sieht gerade im letzten Punkt die Gefahr, dass erprobte eigene Landesverfahren geopfert würden und die Übernahme staatlicher Verfahren die Autonomie schwächen könne. Landeshauptmann Kompatscher sieht bei einer Zustimmung zur Verfassungsreform hingegen die Möglichkeit, die Kompetenz im Umweltbereich von Rom zu erhalten.
Für Landesrat Theiner ist die Stärkung des geschlossenen Hofes als Garant für das Bestehen der Landwirtschaft eine wichtige Zielrichtung des neuen Gesetzes. Diese Ausrichtung begrüßt der Landeslandwirtschaftsausschuss .
Der stellvertretende Vorsitzende Siegfried Rinner, der den Gesetzentwurf vorstellte, sprach sich für eine Trennung der Materien Raumordnung und Landschaftsschutz aus, da eine organische Verbindung sehr schwer zu bewerkstelligen sei.
Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Theiner erklärten, dass dieser erste Entwurf noch zu überarbeiten sei, und sicherten zu, die Landwirtschaft stark einzubinden und eine Einigung mit den Vertretern der Landwirtschaft anzustreben, bevor der Entwurf in der Landesregierung behandelt werde.