Von: bba
Bozen – Die Preise für zahlreiche Rohstoffe sind in den vergangenen Monaten unvorhersehbar in die Höhe geschnellt, mit entsprechenden Auswirkungen u.a. auf die Bauwirtschaft. Im Dekret „Sostegni bis“ wurde ein Kompensationsmechanismus festgelegt, mit dem die Preissteigerungen bei öffentlichen Ausschreibungen etwas abgefedert werden sollen. Am 23. November wurde nun das Ministerialdekret veröffentlicht, das die Modalitäten zum Erhalt der Ausgleichszahlungen festgelegt.
„Wir sind sehr froh, dass das Ministerialdekret nun endlich da ist. Auch wenn die vom Ministerium festgestellten Preissteigerungen absolut nicht den realen Steigerungen am Markt entsprechen, gibt es zumindest Anrecht auf eine kleine Kompensationszahlung. Die Zeit ist allerdings sehr knapp, denn die Unternehmen müssen die Anträge auf Ausgleichszahlungen innerhalb 9. Dezember einreichen“, so Michael Auer, Präsident des Baukollegiums.
„Ich kann die Unternehmen des Baugewerbes nur auffordern, so rasch als möglich um die Ausgleichszahlungen anzusuchen, denn die Prozedur ist komplex und die Zeit ist knapp bemessen. Die Rechtsabteilung des Baukollegiums bzw. des Unternehmerverbandes steht unseren Mitgliedsunternehmen für Fragen und Unterstützung jederzeit zur Verfügung“, unterstreicht Geschäftsleiter Thomas Hasler.
Der mit dem sogenannten „DL Sostegni bis“ eingeführte Preisrevisionsmechanismus findet Anwendung bei allen Arbeiten, die am 25. Juli 2021 noch nicht abgeschlossen waren und die im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt und abgerechnet wurden, für die in den Vorjahren ein Angebot abgegeben wurde und nur in Bezug auf jene Materialien, die in einer vom Ministerium erarbeiteten Liste enthalten sind.