SAD kann Remisen bis 2024 nutzen

Grund zur Freude bei der SAD

Freitag, 10. Juli 2020 | 09:01 Uhr

Bozen – Bei der SAD können die Sektkorken knallen. Wie das Tagblatt Dolomiten heute berichtet, muss sie gemäß gestern ergangenem Urteil des Bozner Landesgerichtes die Remisen, die sie von der STA für ihre Busse gemietet hat, bis zum Jahr 2024 nicht räumen.

Und das Kassationsgericht hat – auch gestern – eine Verfügung hinterlegt, derzufolge für Verfahren rund um die Kostenvergütung für den Busdienst die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist. SAD-Chef Ingemar Gatterer will jetzt nicht vergütete Kosten der vergangenen zehn Jahre einklagen.

Mehr dazu lest ihr in der heutigen „Dolomiten“-Ausgabe!

Von: luk

Bezirk: Bozen