Von: luk
Bozen – Bei der SAD können die Sektkorken knallen. Wie das Tagblatt Dolomiten heute berichtet, muss sie gemäß gestern ergangenem Urteil des Bozner Landesgerichtes die Remisen, die sie von der STA für ihre Busse gemietet hat, bis zum Jahr 2024 nicht räumen.
Und das Kassationsgericht hat – auch gestern – eine Verfügung hinterlegt, derzufolge für Verfahren rund um die Kostenvergütung für den Busdienst die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist. SAD-Chef Ingemar Gatterer will jetzt nicht vergütete Kosten der vergangenen zehn Jahre einklagen.