Plangger: „Zusatzrente aus der Schweiz wird definitiv mit fünf Prozent in Italien besteuert“

Gute Meldungen für Grenzpendler im Nachtragshaushalt

Montag, 05. Juni 2017 | 17:24 Uhr

 

Rom – Gute Nachrichten auf der Steuerseite für die Grenzpendler, dank eines vom Präsidenten der „Amici dei frontalieri“ Enrico Borghi eingebrachten Abänderungsantrages beim Nachtragshaushalt der Regierung (manovrina).

Die erste positive Nachricht betrifft die Besteuerung der schweizerischen Renten oder Altersvorsorgeleistungen, inklusive Zusatzrente (sog. 2. Säule/secondo pilastro). Diese Leistungen werden mit 5 Prozent versteuert, statt gemäß der ordentlichen Einkommensbesteuerung IRPEF welche progressive Steuersätze für Einkommensstufen vorsieht, beginnend von 23 Prozent, um auf 43 Prozent bei hohen Einkommen zu gelangen.

Nicht alle „Steueragenturen“ im Staat hatten die schweizerische Zusatzrente als Altersvorsorgeleistung angesehen und daher diese als Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit nachversteuert. Daher war es notwendig, auf gesetzlicher Ebene Klarheit zu schaffen.

“Eine Rückführung der Zusatzrente für bereits länger pensionierte Grenzpendler ist bis zum Endtermin 31. Juli 2017 im Rahmen des „voluntary disclosure“ (Selbstanzeige Kapital Ausland) mit einem einheitlichen Steuersatz von 5 Prozent möglich. Nach diesem Termin kann die sog. „2. Säule“ aufgrund der neuen Bestimmungen im Nachtragshaushalt (manovrina) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Erreichen des Renteneintrittalters immer mit einem verminderten Steuersatz von 5 Prozent bezogen werden. Zudem sieht das mit Ende Juni in Kraft tretende Gesetz vor, dass die im Ausland bei Banken geführten Lohnkonten nicht zusätzlich in Italien steuerlich erklärt werden müssen, wobei dies für die Grenzpendler sowie ihre Partner und Familienmitglieder ersten Grades gilt und auf Bevollmächtigte ausgeweitet wurde”, schildert Plangger.

“Der mittels Vertrauensabstimmung genehmigte Nachtragshaushalt der Regierung trägt damit insgesamt einem bereits im Februar 2016 vom Parlament genehmigten Begehrensantrag der „Amici dei frontalieri“ Rechnung, der klargestellt hat, dass die Einkommen aus der „sog. 2. Säule“ der Sozialvorsorge zuzuordnen ist. Für viele Grenzpendler ist endlich ein großes Anliegen verwirklicht worden, welches die notwendige Rechtssicherheit bringt“, freut sich der SVP-Kammerabgeordnete Albrecht Plangger . „Zu lange war steuerliche Rechtssicherheit fast ein Fremdwort in der Welt der Grenzpendler“, so der Vinschger Parlamentarier.

“Die Arbeit für die „Amici dei frontalieri“ bleibt nach diesem Erfolg allerdings nicht aus. „Langfristig sollte es in puncto Rechtssicherheit in Steuerfragen gelingen, sicherzustellen, dass die Leistungen der Schweizer Versicherungsinstitute bezüglich Invalidität und Berufskrankheit den italienischen Leistungen für Invalidität und Berufskrankheit steuerrechtlich gleichgestellt werden,  die in Italien bereits jetzt schon steuerfrei sind“, erklärt Albrecht Plangger abschließend.

Von: luk