Von: bba
Bozen – Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister setzt sich seit der Einführung des sogenannten Dekrets „Sblocca Cantieri“ für die Überarbeitung der Schwellenwerte bei öffentlichen Aufträgen ein. Die Forderung des lvh: Die Schwellenwerte müssen im Sinne der Kleinst- und Kleinbetriebe definiert werden.
Seit 19. April 2019 ist das Dekret „Sblocca Cantieri“ in der ursprünglichen Fassung in Kraft. „Der ursprüngliche und aktuelle Schwellenwert für Verhandlungsverfahren ist 200.000 Euro, vorher waren es 1.000.000 Euro“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. Auf Landesebene beträgt die Schwelle zurzeit 2.000.000 Euro. Für angemessene Schwellenwerte sprechen sowohl die bürokratische als auch die finanzielle Entlastung der teilnehmenden Betriebe. Aktuell wird das Dekret noch bearbeitet und in den zuständigen Kommissionen diskutiert, voraussichtlich soll es abgeändert werden.
„Wir haben uns in den letzten Wochen auf römischer Ebene gemeinsam mit SVP-Senator Dieter Steger für eine Abänderung stark gemacht, damit die Schwellenwerte im Sinne der KMU formuliert werden. Ausschreibungen im Verhandlungsverfahren mit Einladung haben eine positive Auswirkung auf lokale Wirtschaftskreisläufe“, bringt es Haller auf den Punkt.
Ebenso wichtig sind laut lvh Erleichterungen zur Weitervergabe und zum Schutze der Subauftragnehmer. In diesem Sinne fordert der Verband auch die Direktbezahlung des Subauftragnehmers. „Außerdem sprechen wir uns – ganz im Sinne des europäischen Small Business Acts – gegen zusätzliche Zertifizierungen und Dokumente für die Teilnahme an Ausschreibungen aus. Ziel muss es sein, den Zugang zu den öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern und nicht zu erschweren, ansonsten entwickelt sich das „Sblocca Cantieri“ in ein „Blocca Cantieri“, unterstreicht Haller.