Von: mk
Bozen – Die Handelskammer Bozen hat den Südtiroler Landeshaushalt unter die Lupe genommen und für den Bereich Beziehungen zu den anderen Gebiets- und Lokalkörperschaften konkrete Reform- und Sparvorschläge ausgearbeitet. Für die Bezirksgemeinschaften und die Gemeinden waren 2018 mit über 920 Millionen Euro 14,7 Prozent des Landeshaushalts vorgesehen.
Die Transferzahlungen des Landes an die Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften beliefen sich 2018 auf fast eine Milliarde Euro, wobei mit fast 240 Millionen Euro verschiedene Investitionen unterstützt wurden.
Um die Effizienz zu erhöhen, ist eine grundlegende Neuregelung der Zuständigkeiten und Aufgaben der verschiedenen Verwaltungsebenen (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Land) erforderlich.
„Es sollte eine weitere, verstärkte Zusammenlegung von Diensten über Gemeindegrenzen hinweg angesteuert werden. Ämter mit geringem Publikumsverkehr könnten für mehrere Gemeinden den Dienst anbieten. Zum Beispiel könnte ein Gemeindesekretär, ein Bauamt oder eine Baukommission für mehrere Gemeinden arbeiten“, ist Handelskammerpräsident Michl Ebner überzeugt. Sogenannte Verwaltungseinheiten, wie sie in Bayern bereits vor 20 Jahren eingeführt wurden, könnten auch für Südtirol ein erfolgversprechendes Modell sein.
Die Personalintensität der Südtiroler Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Um eine Reduzierung des Personals zu ermöglichen, müssen Synergien genutzt, weitere Dienste zusammengelegt und digitale Technologien verwendet werden.
„In Zukunft gilt es große Infrastrukturen wie zum Beispiel Altersheime gemeindeübergreifend zu planen und zu führen“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Zudem sollte den Gemeinden anstelle von Transferzahlungen ein größerer Teil des von ihnen eingenommenen Steueraufkommens überlassen werden, damit mehr Wettbewerb stattfindet und die Effizienz gesteigert wird.
Durch die Dezentralisierung öffentlicher Dienste könnten auf dem Land leerstehende Gebäude sinnvoll genutzt und Arbeitsplätze erhalten werden. Das Subsidiaritätsprinzip muss dabei im Vordergrund stehen. Zur Stärkung der lokalen Kreisläufe sollte auch das Vergaberecht von allen öffentlichen Diensten einheitlich angewandt werden. Außerdem sollten Arbeitsabläufe bei der Abwicklung von Vergaben standardisiert werden.