Landesregierung

Handwerk: Ausbildungslehrgänge angepasst

Dienstag, 02. April 2019 | 14:24 Uhr

Bozen – Zusätzlich zu den in der Handwerksordnung festgehaltenen beruflichen Zugangsvoraussetzungen stehen nun weitere Möglichkeiten zur Verfügung, um sich in Südtirol selbständig zu machen.

Um im Sektor Reifendienst selbständig tätig zu werden, muss ein 250-stündiger Ausbildungslehrgang besucht, eine theoretische und praktische Abschlussprüfung positiv abgelegt und fachspezifische Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Der zukünftige Nageldesigner bzw. die zukünftige Nageldesignerin muss nach einem 150-stündigen Ausbildungslehrgang und der verpflichtenden theoretischen und praktischen Abschlussprüfung weitere Berufserfahrung leisten.

Dasselbe gilt für den Speiseeishersteller bzw. die Speiseeisherstellerin, wobei der Ausbildungslehrgang hier 120 Stunden beträgt und am Ende davon die erlernten Kenntnisse anhand eines Prüfungsgesprächs abgefragt werden.

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 80 Prozent der Unterrichtsstunden jedes einzelnen Unterrichtsmoduls besucht werden. Jeder bestandene Prüfungsteil ist für die Dauer von zwei Jahren gültig.

Während bisher im Bereich Reifendienst zwölf Monate, im Bereich Nageldesign sechs und bei Speiseeisherstellern acht Monate nachgewiesen werden mussten, gilt nunmehr für Anwärter aller drei Berufskategorien eine sechsmonatige Berufserfahrung in einem fachspezifischen Betrieb als Facharbeiter, mitarbeitendes Familienmitglied, mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs. Zudem besteht nun die Möglichkeit, die vor dem Besuch des Ausbildungslehrgangs geleistete Berufserfahrung geltend zu machen, unter der Bedingung, dass sie für die Dauer von sechs Monaten gesammelt wurde.

Die Ausbildungslehrgänge werden je nach Nachfrage und finanzieller Verfügbarkeit von den Bildungsdirektionen des Landes oder von den jeweiligen Berufsverbänden organisiert.

Von: luk

Bezirk: Bozen