Von: luk
Bozen – Die Handelskammer Bozen hat den Südtiroler Landeshaushalt unter die Lupe genommen und unter anderen für den Bereich Institutionelle Allgemein- und Verwaltungsdienste Vorschläge für Maßnahmen ausgearbeitet. Für diesen Bereich waren 2018 mit über 610 Millionen Euro 9,8 Prozent des Landeshaushalts vorgesehen.
Durch Digitalisierungsmaßnahmen und Bürokratieabbau muss es möglich sein, dass die öffentliche Verwaltung grundsätzlich weniger Personal benötigt. Außerdem sollten die angebotenen Dienste in Hinblick auf deren Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Ähnliche Verwaltungsverfahren und Prozeduren müssen zusammengelegt und vereinheitlicht werden. Die qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeiter des Landes müssen optimal eingesetzt werden, damit sie eine gute Leistung erbringen können.
„Um eine schnellere und einfachere Abwicklung der angebotenen Dienste zu garantieren, sollte ein physischer und digitaler Einheitsschalter für alle öffentlichen Dienste für Privatpersonen und Unternehmen eingeführt werden“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen, ist überzeugt: „Wichtig ist, dass alle öffentlichen Ausgaben ohne Tabus auf den Prüfstand müssen. Ein korrekter Kosten-Nutzenvergleich ist nur möglich, wenn bei Investitionsprojekten die Folgekosten berücksichtigt werden.“
Die geltenden Landesgesetze und Verordnungen müssten von unnötigem Ballast befreit und neue Bestimmungen auf ihre Auswirkungen überprüft werden. Die im europäischen „Small Business Act“ enthaltenen Grundsätze sollten zudem verwirklicht werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunimmt. Das Subsidiaritätsprinzip sollte im Allgemeinen stärker umgesetzt werden. Damit kann die Peripherie wesentlich gestärkt werden.
Auch bei der Verwirklichung von Infrastrukturen muss die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor ausgebaut werden. Gerade in Zeiten immer knapper werdender Mittel sollte vermehrt auf öffentlich-private Partnerschaften, sogenannte PPP-Modelle, gesetzt werden.
Zudem sollten Förderungen, die unter dem Betrag von 500 Euro liegen, nicht mehr angeboten werden, da für diese der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist. Auch die Anwendung des Vergaberechts unter Berücksichtigung der lokalen Kreisläufe wäre weiter zu standardisieren. Betroffen sind dabei Leistungen, die unterhalb der EU-Schwelle liegen. Der Verwaltungsaufwand kann reduziert werden, indem Konzessionen und Genehmigungen für längere Zeiträume vergeben werden. An die Stelle der Gewährung von Beiträgen sollen Steuererleichterungen treten.
Durch eine bessere Vernetzung der Abteilung Informatik des Landes, des Rechencenters des Gemeindeverbandes, der Handelskammer und der SIAG kann eine effizientere Verwaltung geschaffen werden. Im Bereich der Informatik sollen vermehrt Ausschreibungen durchgeführt und durch Nutzung von neuen Technologien wie Block Chain die Datenbanken der öffentlichen Einrichtungen möglichst offen geführt werden.