Finanzbedarf des Südtiroler Sanitätsbetriebs geregelt

Haushaltsvoranschlag und Dreijahresplan 2017-2019 genehmigt

Mittwoch, 21. Dezember 2016 | 16:11 Uhr

Bozen – Bei der gestrigen (20.12.2016) Direktionssitzung des Südtiroler Sanitätsbetriebes wurden neben dem Dreijahresplan 2017-2019 auch der Performance-Plan 2017 – 2019 sowie das Jahrestätigkeitsprogramm 2017 genehmigt. Ebenfalls gutgeheißen wurde der mehrjährige Haushaltsvoranschlag 2017-2019, der den Finanzbedarf der nächsten Jahre festlegt, sowie der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2017.

Zum ersten Mal seit Bestehen des Südtiroler Sanitätsbetriebes liegen nun mehrjährige Pläne vor, welche die Entwicklung des Betriebes sowie dessen Finanzierung vorausschauend vorgeben. „Damit haben wir ein großes Stück an Planungssicherheit gewonnen, was sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Führungsriege und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Vorteile bringt. Insgesamt sollte damit ein wenig mehr Ruhe einkehren. Jeder weiß nun, wohin die Reise gehen wird und welches unsere Ziele sind“, so Generaldirektor Thomas Schael.

Der Finanzbedarf des Südtiroler Sanitätsbetriebes – unter Berücksichtigung der Finanzierung durch das Land und der eigenen Einnahmen – wird für die kommenden drei Jahre im Mehrjahreshaushaltsvoranschlag 2017- 2019 mit 1,277 Milliarden Euro für 2017, 1,294 Milliarden für 2018 und 1,315 Milliarden für 2019 geschätzt. Die Bilanzen des Südtiroler Sanitätsbetriebes der Jahre 2017 – 2019 werden voraussichtlich ausgeglichen sein; für 2017 sind Einsparungen im Ausmaß von rund 3,55 Millionen Euro vorgesehen, für 2018 8,63 Millionen Euro und für 2019 9,13 Millionen Euro.

Thomas Schael: „Die gesetzlichen Auflagen zwingen uns als Sanitätsbetrieb, alljährlich eine ausgeglichene Bilanz auszuweisen. An diese Vorgaben müssen wir uns halten. Die gestern (20.12.2016) per Beschluss offiziell gefassten Pläne werden uns dabei helfen, von unserem Weg nicht abzukommen. Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, welches das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt und dabei die notwendige Effizienzsteigerung nicht aus den Augen verliert. Der aufgrund des demografischen, epidemiologischen und technischen Wandels zu erwartenden steigende Finanzierungsbedarf im Gesundheitswesen könnte ohne der erklärten Bereitschaft der Politik, diese durch höhere Finanzierung mitzutragen, nicht bewältigt werden. Als Sanitätsbetrieb müssen wir den politischen Verantwortlichen, insbesondere der zuständigen Landesrätin Martha Stocker und dem Landeshauptmann Arno Kompatscher für die zusätzliche Finanzierung von insgesamt 120 Millionen Euro bei den laufenden Kosten und die Zusatzfinanzierung für die Informatisierung, danken.“

Bei den geschätzten Kostensteigerungen um jährliche 2,5 Prozent, so Generaldirektor Schael weiter, bleibe man sogar unterhalb jener im Landesgesundheitsplan formulierten. Dort gehe man von einer jährlichen Kostensteigerung von drei bis vier Prozent jährlich bis zum Jahr 2020 aus: „Natürlich ist das ein sehr anspruchsvolles aber auch verantwortungsvolles Ziel“, so Thomas Schael, „aber ich bin überzeugt, dass wir es in einer gemeinsamen Anstrengung schaffen können.“

Im allgemeinen Dreijahresplan wurden etwa jene Makrobereiche miteingearbeitet, die bei einer Tagung mit 40 Führungskräften diskutiert worden waren und aufgrund derer die Betriebsstrategie entwickelt wurde. Der allgemeine Dreijahresplan 2017 – 2019 beschreibt das Thema, das gewünschte Ergebnis, die Indikatoren, an denen dies gemessen werden wird sowie die dafür verantwortliche Betriebseinheit. Insgesamt beschreibt der allgemeine Dreijahresplan elf Bereiche, von der Ausarbeitung betrieblicher Planungssysteme über Angemessenheit und Qualität der Leistungen und Patientensicherheit bis hin zu Optimierung der Organisation und der Prozesse und Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Der ebenfalls gestern beschlossene Performance-Plan für die kommenden drei Jahre hingegen beinhaltet neben der strategischen und operativen Zielsetzungen die Indikatoren für die Bemessung und Bewertung der Performance der Verwaltung sowie die Zielvorgaben für das Führungspersonal und die entsprechenden Indikatoren. Das ebenfalls per Beschluss abgesegnete Jahrestätigkeitsprogramm 2017 des Südtiroler Sanitätsbetriebes wiederum „stellt die Entscheidungsgrundlage des betrieblichen Budgetierungsprozesses dar“. Laut Art. 2, Abs. 3, des Landesgesetzes 14/2001 „bestimmt die betriebliche Jahresplanung Ziele, Aktivitäten, Zeiten und Verantwortlichkeiten für die Verwirklichung, und zwar in quantitativer und qualitativer Hinsicht.“ Und in Absatz fünf des gleichen Gesetzes heißt es: „Das Jahrestätigkeitsprogramm und Budget und der Jahreshaushaltsvoranschlag bilden die Instrumente für die Jahresplanung.“ Das Tätigkeitsprogramm, so die Schlussfolgerung im Dokument, beabsichtigt die Zusammenführung der programmatischen Jahres- und Dreijahresplanung der Landesregierung mit den Prioritäten des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Schael: „Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ist ein Servicebetrieb, bei dem Patientenorientierung sowie die „Kundenzufriedenheit“ der Versorgten an oberster Stelle stehen. Auf der Basis dieser Prämisse wurden die gestern beschlossenen Pläne entworfen.“

Von: pf

Bezirk: Bozen