Von: mk
Bozen – Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt den heutigen Beschluss der Landesregierung, Investitionen von Klein- und Kleinstunternehmen verstärkt zu fördern. „Besonders erfreulich ist die gesonderte und zusätzliche Bewertung von Handelsbetrieben, die sich in einem bestimmten Umfeld befinden oder Nahversorger sind“, betont hds-Präsident Walter Amort. „Diese Unterstützung ist ein wichtiges Signal und eine klare Botschaft des Land, dass es mit der Entwicklung unserer lebendigen Orte, Dörfer und Stadtviertel und der dortigen Lebensqualität ernst meint“, so Amort weiter.
2017 ist die Vergabe von Beihilfen für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen durch Wettbewerb erfolgreich gestartet. Mit dem jüngsten Beschluss der Landesregierung wurde nun der Startschuss für das Wettbewerbsverfahren 2018 gegeben. Die Förderung kommt ausschließlich den Südtiroler Klein- und Kleinstunternehmen in den Sektoren Handwerk und Industrie sowie Handel und Dienstleistungen bis zu 49 Mitarbeitern zugute. Dabei wird jeder Antrag mit Punkten bewertet und dafür wurden neue Bewertungskriterien erarbeitet.
„So erhalten Betriebe auch Pluspunkte für die Nutzung bestehender Baukubatur, für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in Vierteln oder peripheren Zonen, die keine historischen oder städtischen Zentren in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern umfassen oder Handelsbetriebe, die als Nahversorger eingestuft sind“, erklärt der hds-Präsident.
Nach Ablauf der Einreichfrist für die Anträge wird eine Rangordnung auf der Basis von vergebenen Punkten erstellt, wobei für die Handels- und Dienstleistungsbetriebe eine Million Euro zur Verfügung stehen. Die Investitionsvorhaben werden in der Reihenfolge der Rangordnung so lange gefördert, bis die zur Verfügung stehenden Finanzmittel erschöpft sind.