Von: mk
Bozen/Trient – Die Autonome Provinz Trient hat vor kurzem die Geschäftsöffnungszeiten mittels Landesgesetz neu geregelt und die Sonn- und Feiertagsschließungen wieder eingeführt. Das Trentiner Landesgesetz sieht eine grundsätzliche Schließung der Geschäfte mit Ausnahmen für hochtouristische Orte und bei bestimmten Anlässen vor.
„Die Entscheidung wurde vom dortigen Landtag mit breiter Mehrheit und ohne Gegenstimme getroffen. Auch die Trentiner haben wie Südtirol keine primäre Kompetenz in diesem Bereich. Aber allein der Mut und die Konsequenz wie die verantwortlichen Entscheidungsträger in der Nachbarprovinz das Ganze durchgezogen haben, zeigt, dass mittlerweile die Sensibilität für die Sonntagsruhe auch über unsere Grenzen hinaus Vorrang und oberste Priorität hat“, kommentiert Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.
Auch der hds hatte kürzlich lediglich für eine Öffnung der Geschäfte in den 24 hochtouristischen Orte in Südtirol – also jene, die 120 Nächtigungen pro Einwohner pro Jahr überschreiten – plädiert. Wie sich am Ende herausgestellt hat, ist aber diese Ausnahmeregelung nur für einige Orte rechtlich nicht haltbar. So wird das Trentiner Landesgesetz voraussichtlich starken Gegenwind aus Rom bekommen und angefochten werden.
Der hds plädiert nach wie vor für eine lokale Bestimmung der Öffnungszeiten und für geregelte Sonntagsöffnungen im Sinne der Vielfalt des Südtiroler Handels. „Wir brauchen eine auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung, die auch Ausnahmen für die Tourismusorte sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe vorsieht“, so der hds-Präsident.
Voraussetzung für eine eigene Landesregelung sei, dass auch für die Öffnungszeiten die Zuständigkeit vom Staat an das Land übergeht und die Materie wieder autonom geregelt wird. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat das Land bereits in Rom eingebracht. „Darauf aufbauend kann dann eine eigene Südtiroler Regelung verabschiedet werden“, so Moser abschließend.