Aufnahme im Rahmen der staatlichen Programme

helpucraina: Infos und Kontakte für Meran

Donnerstag, 03. März 2022 | 14:51 Uhr

Meran – Gemäß der derzeitigen Entscheidungen der Regierung (Gesetzesdekret vom 28. Februar 2022 Nr. 16) ist eine Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Rahmen von Privatinitiativen und der hierfür vom Staat vorgesehenen Programme CAS (Centri di accoglienza straordinaria) und SAI (Sistema accoglienza e integrazione) möglich. Nützliche Infos für Körperschaften und Personen, die Unterkünfte anbieten, und Kontaktstellen für ukrainische Bürger gibt die Gemeinde Meran:

Privatinitiativen

Die Privatinitiativen unterliegen keinen besonderen Auflagen, können aber als Privatinitiativen nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert oder unterstützt werden, wobei die Möglichkeiten des Zugangs zu den bestehenden Diensten unberührt bleiben.

Es ist in jedem Falle notwendig, dass die Anwesenheit dieser Personen der Gemeinde und der Quästur Bozen mitgeteilt wird, um einen Überblick der sich auf dem Landesgebiet anhaltenden Personen zu haben.

Aufnahme im Rahmen der staatlichen Programme

Die Aufnahme in den sogenannten CAS “Centri di accoglienza straordinaria” erfolgt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Regierungskommissariat und Land Südtirol.

Für die Aktivierung von Aufnahmeeinrichtungen nach den CAS-Modalitäten werden primär Immobilien in Betracht gezogen, welche Eigenschaften aufweisen, die den vom Abkommen vorgesehenen Kriterien entsprechen. Es handelt sich folglich tendenziell nicht um zu kleine Einheiten (z.B. einzelne Wohnungen), sondern um Immobilien oder Gruppen von Wohnungen die eine Kapazität zwischen 25 und 50 Personen ermöglichen.

Da die Vereinbarung zur Führung der CAS keine Vergütung der Mietkosten vorsieht, werden prioritär Immobilien in Betracht gezogen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Es können aber auch andere Immobilien gemeldet werden.

Was die SAI-Schiene anbelangt ist man in Erwartung weiterer Informationen. Für diese Schiene dürften grundsätzlich Immobilien mit einer geringeren Aufnahmekapazität in Frage kommen (z.B. Wohnungen oder Gruppen von Wohnungen). Gemeinden und Bezirksgemeinschaften können direkt auf dieses Programm zugreifen und Unterbringungsangebote aktivieren.

Meldung von Immobilien

Immobilien, die sich in Meran befinden, im Besitz der Bewohnbarkeit sind, für die Aufnahme von Familien, Frauen und Kinder geeignet sind und deren grundsätzliche Verfügbarkeit abgeklärt wurde, können der Meraner Gemeindeverwaltung per E-Mail (helpucraina@gemeinde.meran.bz.it) gemeldet werden.

Infos für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Im Unterscheid zur bisherigen Regelung hat die Regierung vorgesehen, dass in den CAS- und SAI-Einrichtungen Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft auch ohne einen Antrag auf Asyl aufgenommen werden können.

Ukrainische Staatsbürger*innen, die an eine Aufnahme interessiert sind, können ihr Interesse der Gemeinde Meran (helpucraina@gemeinde.meran.bz.it) mitteilen oder sich an folgende Dienststellen wenden:

– Infopoint, der von der Vereinigung Volontarius geführt wird, Raiffeisenstrasse 5 Bozen, infopoint@volontarius.it, +39 335 1438701;

– Flüchtlingsberatung der Caritas, Gamperstraße 10 Bozen, fb@caritas.bz.it, +39 0471 304770;

– Mittels E-Mail an fluechtlinge.profughi@provinz.bz.it.

Infopoint und Caritas bieten auch Fachberatung und Rechtsberatung an.

Impfungen und Quarantäne

Jede einreisende Person muss folgende Covid-Bestimmungen erfüllen:

– Vorweisen der Registrierung beim Staat (dPLF) unter https://app.euplf.eu/#/

– Besitz eines Green Passes

Geimpft (erste Impfung 15 Tage vorüber, zweifach geimpft, geboostert, genesen und eine Impfung)
Genesen
Getestet (Antigen- oder PCR-Test) – Gültigkeit: Antigentest 24 Stunden, PCR-Test 72  Stunden.
Wer KEINEN Green Pass besitzt, muss fünf Tage in Quarantäne und dann als Abschluss einen negativen Covid-Test vorweisen können.

ACHTUNG: Impfdosis SPUTNIK wird in Italien nicht anerkannt, und somit sind diese Personen den ungeimpften Personen gleichgestellt.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt