Von: luk
Bozen – Es ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden, wenn der eigene Koffer im Zuge eines Fluges verloren geht oder stark beschädigt ankommt und leider, so muss man sagen, stehen Reklamationen bezüglich Beförderung des Reisegepäcks beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen an der Tagesordnung:
Im Laufe des Sommers erreichten das EVZ Italien über 200 Anfragen und Beschwerden zum Thema Reisegepäck. Demzufolge ging es im vergangenen Sommer wohl vielen Reisenden so, dass ihr Koffer verspätet oder gar nicht ankam bzw. stark beschädigt wurde. Es gibt aber einige Tipps und Ratschläge, die man beachten sollte, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.
Darauf solltet ihr vor eurer Reise achten:
1. Überprüft vor Reiseantritt auf der Internetseite der Fluggesellschaft, was ihr im Gepäck (sei es im aufgegebenen Gepäck wie auch im Handgepäck) mitnehmen dürft und wie viel Gepäck erlaubt ist. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sehen vor, dass Wertgegenstände immer im Handgepäck befördert werden müssen. Sollten eure Wertgegenstände somit aus dem aufgegebenen Koffer gestohlen bzw. beschädigt werden, habt ihr keinen Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft.
2. Benutzt einen bunten und stabilen Koffer! Ein auffälliger Koffer wird nicht so leicht verwechselt und erleichtert die Suche auf dem Gepäcksband.
3. Macht Fotos des Inhalts des Koffers. Somit könnt ihr nachweisen, was ihr eingepackt habt und den guten Zustand des Koffers belegen.
4. Entfernt alte „Baggage-Tags“ und befestigt eure Kontaktdaten auf dem Koffer. Dies erleichtert – falls notwendig – die Kontaktaufnahme vonseiten der Fluggesellschaft.
5. Schließt bei Bedarf eine Versicherung ab oder erhöht die Haftungsgrenze. Bei Kofferverspätung, -beschädigung oder -verlust beträgt die Höchstgrenze des Schadenersatzes laut Montrealer Übereinkommen 1.131 Sondererziehungsrechte (SZR) (circa 1300 Euro). Sollte der Inhalt des Reisegepäcks
wertvoller sein, ist es angeraten, eine zusätzliche Erklärung am Check-In Schalter (excess value-Erklärung)
gegen Bezahlung eines Zuschlages abzugeben, um diese Höchstgrenze anzuheben.
Das müsst ihr tun, wenn ihr Koffer verspätet, verloren oder beschädigt ist
1. Wendet euch sich am Flughafen sofort an den Lost&Found-Schalter und füllt den sogenannten PIR (Property Irregularity Report) aus. Wenn ihr nicht unverzüglich am Flughafen reklamiert, geht man davon aus, dass der Koffer unbeschädigt am Zielort abgeliefert wurde. Macht außerdem Fotos, um den Schaden zu dokumentieren. Achtung! Der PIR ersetzt jedoch nicht das Reklamationsschreiben an die Fluggesellschaft!
2. Schickt eure schriftliche Beschwerde und eine Kopie der Unterlagen an die Fluggesellschaft. Achtet auf die vorgesehen Fristen! Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich die Forderung an das Flugunternehmen stellen.
3. Überprüft, ob eure Versicherung den Schaden deckt. Manchmal beinhalten die Verträge für Kreditkarten auch eine Gepäckversicherung; dies sollte man vorab klären.